5 Tipps für die Absicherung einer „Geschäftsidee“

Kaum etwas ist ärgerlicher, als wenn die eigene Geschäftsidee von Dritten kopiert wird und man nichts dagegen tun kann. Da es leider häufig nicht möglich ist, sich allein durch eine schnelle Umsetzung der Idee den nötigen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen, empfiehlt sich auch für Start-ups und junge Unternehmer, sich mit der rechtlichen Absicherung zu befassen.

Zwar kann man sich bloße Geschäftsideen in Deutschland streng genommen nicht schützen lassen. Häufig sind aber zumindest Teilbereiche davon schutzfähig.

In Bezug auf die Absicherung gilt es verschiedene Punkte zu beachten:

1.  Möglichst frühzeitig mit dem Schutz befassen und Geschäftsidee geheim halten

Man sollte sich möglichst frühzeitig damit befassen, wie die eigene Idee abgesichert werden kann. Als eines der wenigen Rechte entsteht das Urheberrecht bereits mit der Schöpfung selbst. Dieses ist jedoch nur sehr begrenzt für Geschäftsideen etc. geeignet und betrifft v.a. Texte, Bilder, Lieder usw.. Demgegenüber müssen die meisten Schutzrechte angemeldet werden. Um einen Ideenklau zu verhindern, sollte man zunächst und solange kein Schutzrecht angemeldet wurde besser niemandem von dem Projekt erzählen.

Wurde z.B. eine technische Erfindung veröffentlicht, so ist bereits kein Patentschutz mehr möglich. Auch bei weiteren Schutzrechten wie Gebrauchsmustern oder Designs/Geschmacksmustern kann ein Schutz nur innerhalb einer gewissen Zeit nach der Veröffentlichung erfolgen.

Falls die Idee mit möglichen Mitgründern oder Geschäftspartnern erörtert werden soll, empfiehlt es sich, mit diesen eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Zu nennen sind hier etwa eine Verschwiegenheitsvereinbarung oder Geheimhaltungsvereinbarung (engl. „non disclosure agreement“ = „NDA“) verbunden mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung bzw. eine entsprechende Absichtserklärung (eng. „letter of intent“ = „LOI“).

2.  Absicherung des Namens oder Logos (Schutz durch Marke)

Für so gut wie jedes Unternehmen bietet sich die Anmeldung einer Marke an. Diese ist ein Unterscheidungszeichen für Waren oder Dienstleistungen und kann etwa aus einem oder mehreren Worten, einem Logo, einer Kombination von beiden sowie z.B. auch aus Formen (3D-Marke) oder Tonfolgen usw. bestehen. Der durch die Nutzung der Marke geschaffene Wiedererkennungswert stellt bei (bekannten) Unternehmen häufig einen großen Wert dar. Eine deutsche Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München bzw. eine EU-Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante ist relativ kostengünstig und gibt bei erfolgreicher Eintragung zunächst Schutz für 10 Jahre. Die Schutzdauer kann beliebig verlängert werden.

Zusammen mit der Markenanmeldung sollten auch der zugehörige Domainname sowie ggf. entsprechende Abwandlungen und sinnvolle alternative Endungen registriert werden.

3.  Absicherung des Produkts selbst (Schutz durch technisches Schutzrecht oder Design)

Handelt es sich um ein Produkt, dem eine technische Erfindung zugrunde liegt, sollte man sich hierfür über die Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters Gedanken machen. Entgegen einer verbreiteten Ansicht können mit diesen Rechten dabei auch relativ einfache Erfindungen, kleine Neuerungen oder bloße Verbesserungen geschützt werden.

Hat das neue Produkt etwa eine charakteristische Form, so kommt ein Designschutz in Betracht.

4.  An umfassenden Schutz denken

Erst durch das Zusammenspiel der verschiedenen Schutzrechte können die unterschiedlichen Bereiche einer Idee oder eines Produkts effektiv geschützt werden. Neben dem Schutz durch eine (oder mehrere) Marke(n) kann insbesondere eine Absicherung von Designelementen bzw. ergänzend dazu ein Schutz der technischen Aspekte (durch ein Patent oder Gebrauchsmuster) sinnvoll sein. Diese Kombination ermöglicht es, gegen verschiedene Elemente einer Nachahmung vorzugehen.

5.  Anmeldung von Profis durchführen lassen

Im Grunde können Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs zwar auch ohne einen Anwalt angemeldet werden. Von Nicht-Fachleuten ausgearbeitete Anmeldungen – vor allem Patente oder Gebrauchsmuster – sind aber häufig fehlerhaft.

Um später keine Probleme zu bekommen, empfiehlt es sich daher den Rat eines Patentanwalts oder spezialisierten Anwalts einzuholen und die Anmeldung von diesem vornehmen zu lassen. So kann von vorne herein eine fachgerechte Anmeldung mit einem größtmöglichen Schutz erstellt werden.

Fazit:

Auch wenn ein Schutz von bloßen Geschäftsideen nicht vorgesehen ist, gibt es dennoch verschiedene Möglichkeiten, zumindest Teile davon schützen zu lassen. Mit diesem Thema sollte man sich bereits in einer frühen Phase der Gründung befassen und sich dazu informieren. Darauf spezialisierte Anwälte (z.B. Patentanwälte oder Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz) können hier weiterhelfen und sind als Anwälte zudem vom Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Dr. Florian Lichtnecker

Dr. Florian Lichtnecker ist Rechtsanwalt in der LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB und bearbeitet als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vielfältige Fragestellungen im Zusammenhang mit Schutzrechten sowie dem Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Urheberrecht (www.lichtnecker.com).

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