Als Unternehmen klein anfangen – das Kleingewerbe
Wer heute sein eigenes Unternehmen gründen möchte hat verschiedene Möglichkeiten um vorzugehen. Vorab sollte man sich erst einmal überlegen, welche Form eines Gewerbes für die eigene Firma auch Sinn machen wird. Mit einem Kleinunternehmen, sprich einem Kleingewerbe fangen die meisten heute an, da sie somit einen guten Start in die Selbstständigkeit erhalten werden. Das Kleingewerbe lässt sich kinderleicht anmelden und bietet einem dementsprechend einige Vorteile im Aufbau der Selbstständigkeit.
Doch wie melde ich das Kleingewerbe richtig an? Muss ich etwas beachten oder ist dies in wenigen Schritten möglich? Es gibt einige offene Fragen, mit denen man sich dahingehend befassen muss. Allerdings ist es heute nicht einmal mehr schwer ein Kleingewerbe zu eröffnen und direkt mit der eigenen Selbstständigkeit zu beginnen. Wie diese Schritte aussehen, haben wir in unserem Artikel natürlich genauer aufgelistet.
Das Kleingewerbe anmelden und starten
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können muss man lediglich zu dem zuständigen Gewerbeamt gehen, welches man auch besuchen muss, wenn man ein „normales“ Gewerbe anmelden möchte. Den Status eines Kleingewerbes bekommt man erst beim Finanzamt. Schließlich muss dort eine Art Fragebogen ausgefüllt werden in dem dann auch gefragt wird, wie hoch der Jahresumsatz sein wird. Kleingewerbetreibende dürfen schließlich nur einen Jahresumsatz von 17 500 Euro haben. Sobald man über seine Grenze kommt wird das Gewerbe vom Finanzamt automatisch umgeschrieben.
Ein Kleingewerbe ist mittlerweile eine gute Einstiegsmöglichkeit, um sich in die Selbstständigkeit zu begeben. Es ist trotz alledem wichtig, dass man sich alle wichtigen Informationen dazu heraussucht um auch zu bestimmen, welche Form des Gewerbes man anmeldet.
Die Personen die eher im Online Bereich arbeiten können schließlich verschiedene Formen des Gewerbes abschließen. Auf dem Gewerbeschein, auch bei einem Kleinunternehmen steht die genaue Berufsbezeichnung, in der man dann selbstständig arbeiten darf. Im Online Bereich würde dann unter anderem Online Marketing stehen. Diese Berufsbezeichnung ist sehr weit gefächert, sodass man demnach mehrere Leistungen anbieten kann. Mehr dazu kann man hier erfahren und gleichzeitig schauen, welche Bereiche zum Online Marketing gehören.
Zahlt ein Kleingewerbe Steuern?
Natürlich müssen Kleingewerbetreibende auch Steuern bezahlen. Sie sind allerdings von der Gewerbesteuer befreit. Die übliche Einkommenssteuer muss weiterhin bei einem Kleingewerbe bezahlt werden. Wichtig ist weiterhin die jährliche Steuererklärung, die man dann an das Finanzamt abgeben muss. Dort sind die Einnahmen und Ausgaben versehen, die dementsprechend mit dem Gewerbe gemacht wurden. Die Ausgaben beinhalten alle Zahlungen, die für das Unternehmen gemacht wurden. Auch neue Elektrogeräte oder Schreibwaren werden bei einem Kleingewerbe mit abgeschrieben.
Ein Kleingewerbe lohnt sich vor allem auch dann, wenn die Selbstständigkeit als eine Art Nebenjob gemacht wird. Jeder muss allerdings für sich selber entscheiden, welche Form des Gewerbes die richtige ist.
Nils,
in der Tat ist das einfache Einzelgewerbe vor allem für Leute, die nebenberuflich starten, eine sehr gute Option: einfach anzumelden, kostengünstig, wenig Bürokratie. Und selbst, wenn man mal mehr als 17.500 € im Jahr Umsatz macht, kann man das Einzelgewerbe einfach weiterführen. Es kommen ein paar Dinge hinzu, etwa die Pflicht, sich auch um das Thema Mehrwertsteuer zu kümmern, aber im Grunde skaliert das einfache Gewerbe auch bis hin zu Millionenumsätzen. Ein typisches Gegenbeispiel für die viel durchs Dorf getriebene Sau der Bürokratie, die Neugründungen verhindert…
Ein weiterer großer Vorteil eines einfachen Gewerbes (dazu zählt auch die BGB-Gesellschaft, wenn man sich zu mehreren selbständig machen möchte), ist, dass sie sehr schnell und einfach wieder abzumelden ist. Ein sehr wichtiger Vorteil gerade in der Anfangsphase, wenn noch nicht klar ist, ob das Geschäftsmodell denn wirklich tragen wird.
Zu eben diesem Thema habe ich vor einiger Zeit einen Blog-Artikel veröffentlicht: https://www.kontolino.de/gruender-und-die-wahl-der-rechtsform-keep-it-lean-baby/