GmbH vs. UG vs. GbR: die wichtigsten Fakten für die Gründung

Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee entwickelt und suchen noch den passenden Rahmen für Ihr Konzept? Viele Neugründer in Deutschland entscheiden sich für die Gründung einer Gesellschaft, die durch die Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft) oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) entstehen kann. In diesem Artikel finden alle Voraussetzungen sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaft.

Die GmbH

Eine GmbH zeichnet sich besonders durch die beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen aus. Zur Gründung, die notariell beurkundet werden muss, benötigen Sie mindestens einen Gesellschafter, der ein Mindestkapital von 25.000 € einbringen kann. Dieses muss jedoch zum Gründungszeitpunkt nur zur Hälfte vorhanden sein – auch Bar- oder Sacheinlagen wie Maschinen oder Fuhrpark lassen sich problemlos in den Bestand einbringen. Der Gewinn dieser Gesellschaft wird am Ende des Geschäftsjahres nach Anteilen eines Gesellschafters am Stammkapital aufgeteilt.
Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist, dass Sie Ihren Gründungsvertrag durch individuelle Regelungen frei gestalten können. Auch beim Wechsel der Gesellschafter im Unternehmen stehen Ihnen kaum Hindernisse im Weg. Ebenfalls attraktiv sind steuerliche Vorteile, die sich bei der GmbH durch eine niedrige Körperschaftssteuer ergeben. Zudem besteht in den meisten Fällen eine große Anerkennung bei Institutionen wie Banken. Auch die Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung – also der Einsatz eines externen Geschäftsführers – kann von großem Nutzen sein. Als große Schwierigkeit stellt sich bei der GmbH die aufwendige Einhaltung der Vorschriften des HGB dar. Insolvenzverschleppung, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind große Risiken, auf die eine GmbH anfällig reagiert.

Die UG

Den einfachen Weg zur Existenzgründung bietet die UG, die 2008 als Modernisierung der ursprünglichen GmbH eingeführt wurde und auch Mini-GmbH genannt wird. Sie ist bei Neugründern aufgrund des geringen Stammkapitals – das mindestens einen Euro betragen muss – sehr beliebt. Die UG, die von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden kann, ist verpflichtet, 25 % der erzielten Gewinne als Rücklage zu bilden, bis das gesetzliche Stammkapital der GmbH von 25.000 € erreicht ist. Dann steht es Ihnen frei, die Rechtsfähigkeit der GmbH anzunehmen oder als UG weiterzuarbeiten. Zu beachten sei, dass der Zusatz „haftungsbeschränkt“ unbedingt im Firmennamen angegeben werden muss – sonst haften Sie als Gesellschafter auch mit privatem Vermögen.
Die Gründungskosten, die mithilfe einer gesetzlich festgelegten Mustersatzung sehr günstig gestaltet werden können, stellen einen wesentlichen Nutzen dieser Gesellschaft dar. Der Vorteil des geringen Stammkapitals kann sich hingegen nachteilig auf das Ansehen bei Kreditinstituten auswirken, da diese an der Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens zweifeln könnten. Die UG ist aufgrund des geringen Stammkapitals ebenfalls anfällig für eine schnelle Überschuldung. Sehr hoch ist aufgrund geringer liquider Mittel gleichermaßen das Insolvenzrisiko.

Die GbR

Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens zwei Gesellschafter, die denselben wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die GbR erfordert kein Mindestkapital, jedoch haften die Gesellschafter in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Bei dieser Gesellschaftsform kann es sich um einen Zusammenschluss von Freiberuflern handeln oder um jede erlaubte gewerbliche Tätigkeit, die einem gemeinsamen Zweck dient.
Die Vorteile der GbR begründen sich vor allem in den minimalen Gründungskosten. Wenn Sie Ihre Gesellschaft z. B. als Gewerbebetrieb anmelden, können durch den Freibetrag innerhalb der Gewerbesteuer ebenfalls Kosten gespart werden. Auch der Gesellschaftsvertrag unterliegt geringen Formalitäten, enthält aber automatisch auch ein großes Mitbestimmungsrecht für alle Gesellschafter. Weiterhin ist der bürokratische Aufwand vergleichsweise klein, da die GbR kaum Berichtspflichten unterliegt. Ein hohes Ansehen bei Institutionen wie Banken ist in diesem Fall ebenso gegeben. Das größte geschäftliche Risiko eines Gesellschafters liegt jedoch darin, für alle Schulden der Gesellschaft – egal wer diese verursacht hat – mit privatem Vermögen einzustehen. Da die GbR zudem keine juristische Person darstellt, ist jeder Gesellschafter für sich steuerpflichtig und muss seinen Anteil des Gewinns versteuern.

Tipp: kostenlose Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt
Sie feilen bereits mit Eifer an Ihrer Geschäftsidee? Bevor Sie jedoch erste Investitionen in ein neues Geschäft tätigen, ist die Beratung durch Experten enorm wichtig. Bei einer Unternehmensgründung ist rechtliche Beratung durch einen Anwalt grundsätzlich zu empfehlen, da Sie so handelsrechtlichen Verstößen vorbeugen und unnötige Kosten vermeiden.

Anwaltliche Erstberatungen kosten gem. § 34 I RVG bis zu 190,00 Euro zzgl. MwSt. Durch unsere Kooperation mit einem Spezialisten für Gesellschaftsrecht können wir Ihnen eine Erstberatung kostenfrei anbieten.

Und so funktioniert es:

  1. Stellen Sie kostenfrei Ihre Rechtsfrage an unseren Partner advocado.
  2. Aktivieren Sie Ihr Kundenkonto.
  3. Ein Anwalt ruft Sie schnellstmöglich an und berät Sie in einem Telefongespräch kostenfrei.
  4. Sofern Sie eine weiterführende Betreuung wünschen, sendet Ihnen unser Experte ein transparentes Angebot zum Festpreis mit detaillierter Leistungsbeschreibung zu.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.