Der Solidaritätszuschlag – das müssen Start-ups wissen
Die Unternehmensgründung ist nicht nur ein aufregendes Erlebnis, sondern auch eine große Herausforderung, die viel Mühen und Arbeit erfordert. Vor allem die Steuern sind dabei für viele neue Unternehmer ein Problem. Was wird fällig und wann? Welche Freibeträge gibt es? Doch gibt bei den Steuern auch noch den Solidaritätszuschlag zu beachten. Damit wissen viele Unternehmer nichts anzufangen: Was genau der Soli ist und wann er fällig ist, dass erfährst Du daher im folgenden Text.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Bei dem Solidaritätszuschlag, der umgangssprachlich meist einfach als Soli bezeichnet wird, handelt es sich um eine steuerliche Ergänzungsabgabe. Der Solidaritätszuschlag ist nicht zu verwechseln, mit dem Solidaritätspakt für den Aufbau Ost. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Dinge. Der Solidaritätszuschlag ist gesetzlich im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verankert und wird direkt an den Bund abgeführt.
Der Soli ist eine Zusatzabgabe, die neben der Einkommens-, Kapitalertrags-, oder Körperschafts-Steuer fällig wird. Die Höhe beträgt derzeit 5,5 Prozent des Steuerbetrags aus den vorgenannten Steuern. Der Solidaritätszuschlag wird also immer dann fällig, wenn auch in den entsprechenden Bereichen Steuern gezahlt werden müssen. Liegen Sie als Unternehmer mit Ihrem Einkommen bzw. Kapitalertrag also noch im Bereich des Freibetrages, zahlen Sie keine Steuern und auch keinen Soli.
Mit dem Solidaritätszuschlag sollten ursprünglich deutsche Mehrausgaben im Golfkrieg gedeckt werden. Später standen jedoch die Kosten für die deutsche Einheit im Vordergrund. Über Abgaben der Öffentlichkeit sollten die schwächeren neuen Bundesländer finanziert werden.
Das müssen Sie über den Solidaritätszuschlag wissen
Bei den Steuerbeträgen, die für die Berechnung des Solidaritätszuschlags herangezogen werden, werden auch Freibeträge, zum Beispiel für Kinder berücksichtigt. Da sich die Beiträge, die jedes Jahr für die gesetzliche Rentenversicherung abgesetzt werden können ständig ändern, ändert sich auch die Höhe der Freibeträge für den Soli. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich jedes Jahr erneut über die entsprechenden Freibeträge zu informieren.
Der Solidaritätszuschlag steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik. Er wird von vielen Stellen als nicht verfassungskonform bezeichnet und war bereits mehrfach Thema vor den Finanzgerichten. Kritisiert wird unter anderem, dass die Einnahmen aus dem Solo nicht zweckgebunden sind und von der Bundesregierung nach belieben verwendet werden können. Da ausschließlich der Bund von dem Soli profitiert, erfordert das Gesetzt oder dessen Änderung keine Zustimmung des Bundesrates.
Der Soli wird mit jeder entsprechenden Steuererklärung fällig und muss gemeinsam mit den Steuern bezahlt werden. Er ist unabhängig von der Kirchensteuer, die zusätzlich anfällt sofern Sie nicht konfessionslos sind.
Auswirkungen auf das Unternehmen für Gründer
Der Soli ist eine zusätzliche Ausgabe, an die Du als Unternehmensgründer denken solltest. Solange Du den Steuerfreibetrag nicht übersteigst, zahlst Du keine Steuern und auch keinen Soli. Aber spätestens, wenn das Geschäft angelaufen ist und Du größere Umsätze erwirtschaftest, wird der Solidaritätszuschlag zu einer weiteren Ausgabe, die Du nicht vergessen darfst. Gegebenenfalls solltest Du hierfür bereits frühzeitig entsprechende Rücklagen schaffen.
Der Solidaritätszuschlag – ein Ausblick
Wie es mit dem Soli in der Zukunft weitergeht, ist noch offen. Kürzlich hatte sich die CDU im Rahmen des Wahlkampfes dafür ausgesprochen, den Solidaritätszuschlag mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II abzuschaffen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hingegen spricht sich für den Soli aus. Andere Stellen und Organisationen hingegen schlagen vor, den Solidaritätszuschlag auch weiterhin zu zahlen. Es soll jedoch eine Zweckbindung geschaffen werden und die Entwicklung der neuen Bundesländer soll nicht mehr im Vordergrund stehen. Stattdessen sollen allgemein strukturschwache Gebiete in der Bundesrepublik gefördert werden. Wie es mit dem Soli weitergeht, wird sich also erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.
Fazit
Der Solidaritätszuschlag ist eine weitere Abgabe, die Du als Unternehmensgründer gemeinsam mit Deinen Steuern abführen musst. Solange Du Dich innerhalb der Freibeträge befindest, ist das kein Problem. Doch spätestens dann, wenn Du mit Deinem Unternehmen auch Umsätze erwirtschaftest, musst Du auf den Soli achten. Die Abgabe erscheint auf den ersten Blick zwar – vor allem im Vergleich zur Steuerabgabe – gering, aber auch 200 oder 300 Euro mehr können einem Start-up weh tun, wenn diese nicht vorher eingeplant wurden.