Steuererklärung – Definition und Besonderheiten

Unternehmer gehören zu dem Personenkreis, die zwingend jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen. Wenn du das unterlässt, erhältst du früher oder später einen Brief vom Finanzamt, der dich unmissverständlich auffordert, dieser Verpflichtung nachzukommen. Ansonsten wird eine Strafe festgesetzt, die sich an der Höhe der Steuerschuld orientieren. Art und Umfang der Steuererklärung hängen von der Größe des Betriebes ab. Falls du Einzelunternehmer mit einem überschaubaren Umsatz bist, hält sich der Aufwand meist in Grenzen. Anders sieht es aus, wenn du ein größeres Unternehmen führst. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Hilfe eines Steuerberaters zu suchen.

Die Anmeldung beim ELSTER-Portal

Immer mehr Steuererklärungen werden online durchgeführt. Das Finanzamt stellt dafür Selbstständigen und Arbeitnehmern das Portal ELSTER zur Verfügung. Du kannst dort deine Steuererklärungen durchführen, ohne dass du irgendein Formular in die Hand nehmen musst. Bevor du damit starten kannst, ist es notwendig, dass du dich beim ELSTER-Portal anmeldest. Dies funktioniert ein wenig anders, als du es vielleicht von anderen Portalen gewohnt bist. Falls du dich zum ersten Mal anmeldest, musst du bedenken, dass dieser Vorgang ein paar Tage in Anspruch nimmt, da du deine Zugangsdaten teilweise mit der Post bekommst.
Zum Einloggen benutzt du eine sogenannte Zertifizierungsdatei. Zunächst registrierst du dich auf dem Portal. Du erhältst einen Teil der Aktivierungsdaten per E-Mail und einen weiteren Teil per Post. Danach kannst du dir die Aktivierungsdatei herunterladen und an einem sicheren Ort auf deinem Rechner speichern. Zum Login öffnest du die Zertifizierungsdatei und gibst das Passwort ein. Denke daran, dass die Zertifizierungsdatei ein Verfallsdatum hat. Wenn sie nicht mehr gültig ist, musst du sie verlängern oder eine neue beantragen.

Die Buchführung ist für die Art der Steuererklärung entscheidend

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Buchführung. Die einfachste Art ist die Einnahmen-Ausgaben-Berechnung. Wie der Name sagt, listest du einfach deine Einnahmen und Ausgaben auf. Die Differenz ergibt Ihren Gewinn. Bei der Lohnsteuererklärung genügt es, die sogenannte Einkommen Überschuss Rechnung durchzuführen. Aus dem ermittelten Gewinn berechnet das Finanzamt die Steuerschuld. Diese Art der Buchführung ist für Einnahmen bis 60000 Euro im Jahr vorgesehen.
Größere Unternehmen sind zu einer doppelten Buchführung verpflichtet. Daraus ergibt sich der Jahresabschluss und die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei der doppelten Buchführung ist es wichtig, dass jeder Vorfall zweimal verbucht wird. Einmal zeitlich und dann in einem sachlichen Zusammenhang. Bei einer Einnahmen- Überschussrechnung wird die Rechnung erfasst, wenn du sie erfasst. Bei der doppelten Buchführung erfolgt dies bei der Rechnungsstellung.

Diese Steuererklärungen können anfallen

Bei den Behörden oder im Onlineportal ELSTER gibt es verschiedene Formulare, die du aber nicht alle benötigst. Je nach Art und Größe des Unternehmens sind für dich folgende Erklärungen relevant:

  • Wenn du selbstständig und freiberuflich bist, genügt oft die oben erwähnte Einnahmen-Überschuss-Erklärung. Du findest eine amtliche Vorlage im ELSTER-Portal. Solltest du weniger als 17500 Euro Umsatz im Jahr erzielen, kann die Erstellung formlos erfolgen. Denke daran, dass von dem Gewinn noch verschiedene Ausgaben abgesetzt werden können.
  • Kapitalgesellschaften müssen eine Körperschaftssteuer bezahlen. Wie hoch diese ist, hängt vom Gewinn oder Verlust des Unternehmens ab. Dieser ergibt sich aus dem Jahresabschluss eines Unternehmens. Für eine korrekte Körperschaftssteuererklärung musst du die die Steuerbilanz benutzen, die von der Handelsbilanz abweichen kann.
  • Größere Unternehmer müssen eine Umsatzsteuer abführen und eine entsprechende Erklärung ausfüllen. Falls du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (nicht mehr als 17500 Euro Umsatz im Jahr) bezahlst du keine Umsatzsteuer. Solltest du zur Umsatzsteuer verpflichtet sein, verlangt das Finanzamt von dir ohnehin monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen musst du Gewerbesteuer an die Gemeinde bezahlen. Falls du Freiberufler bist, fällt diese weg. Ebenso fällt die Gewerbesteuer weg, wenn der Gewinn im Jahr unter 24500 Euro liegt. Als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) gilt diese Grenze nicht. In diesem Fall bist du zur Gewerbesteuer verpflichtet.
  • Als Unternehmer musst du unter Umständen Lohnsteuer bezahlen. Falls du ohnehin nur nebenberuflich selbstständig bist, musst du für den erhaltenen Lohn eine Steuererklärung abgeben. Viele Unternehmer bezahlen sich selbst, zum Beispiel als Geschäftsführer in ihrem Betrieb. Falls das auch bei dir der Fall sein sollte, dann musst du den erhaltenen Lohn wie ein Angestellter normal versteuern.

Diese Fristen sind zu beachten

Die offizielle Frist ist der 31. Mai des Folgejahres. Falls du einen Steuerberater beauftragst, läuft die Frist bis zum 31. Dezember. Solltest du diese Frist überziehst, erhältst du zunächst ein freundliches Schreiben vom Finanzamt. Reagierst du immer noch nicht, wird die Forderung durch die Androhung einer Strafzahlung unterstrichen. Falls du die Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben kannst, ist es besser, wenn du dich einfach bei deinem zuständigen Sachbearbeiter meldest. In den meisten Fällen erreichst du eine Fristverlängerung.
Bei einer umfangreichen Steuererklärung ist die Hilfe eines professionellen Steuerberaters zu empfehlen. Dieser weiß, an welchen Stellen du Steuern sparen kannst. Manche benutzen auch spezielle Software. Diese ist günstiger als ein Steuerberater, doch haben sie den Nachteil, dass keine persönliche Ansprache erfolgen kann.

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