Offene Handelsgesellschaft – Definition und Besonderheiten
Du hast die zündende Geschäftsidee entwickelt und willst endlich durchstarten. Was jetzt noch fehlt, ist die richtige Rechtsform für Dein zukünftiges Unternehmen. Wie wäre es mit der Gründung einer OHG?
Was ist eine OHG?
Eine Offene Handelsgesellschaft besteht aus mehreren Personen oder Firmen, die ein Handelsgewerbe eröffnen. Dies geschieht in einem gemeinsamen Unternehmen, das in das Handelsregister eingetragen wird. Die einzelnen Personen nennt man Gesellschafter. Bereits zwei von ihnen genügen, um eine OHG zu gründen. Sie haften sowohl mit ihrem geschäftlichen als auch ihrem gesamten privaten Vermögen. Ein bestimmtes Mindestkapital ist für die Gründung dagegen nicht nötig.
Vorteile einer OHG
Ein großer Vorteil, der die Gründung einer OHG zudem sehr vereinfacht, ist, dass Du kein Mindestkapital besitzen musst.
Der Gründungsvorgang geht schnell und relativ kostengünstig.
Außerdem genießt die Rechtsform gerade bei Kreditgebern, aber auch bei Geschäftspartnern ein hohes Ansehen.
Du als Gesellschafter kannst sehr viel mitbestimmen und die Führung des Unternehmens an Deine Vorstellungen anpassen.
Du teilst nicht nur die Arbeit mit den anderen Gesellschaftern sondern kannst mit ihnen auch Synergien in Form von Fachwissen und Erfahrungen nutzen.
Nachteile der OHG
Einer der wohl größten Nachteile bei der Gründung einer OHG ist die persönliche Haftung. Als Gesellschafter haftest du grundsätzlich mit deinem Privatvermögen. Die Gründung einer OHG sollte also gerade bei einem risikobehafteten Geschäft wohl überlegt sein.
Du benötigst Fachwissen oder eine Fachkraft, um die verpflichtende doppelte Buchführung richtig vorzunehmen.
Die Eintragung in das Handelsregister ist immer verpflichtend.
Das Geschäft kann nur erfolgreich werden, wenn alle Gesellschafter sich vertrauen und einig darüber sind, welches Ziel sie verfolgen.
Kommt es zu Streitigkeiten, ist die Weiterführung des Geschäftes oft in Gefahr.
Um eine OHG zu gründen, musst du vollwertiger Kaufmann sein.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Art und Sitz der Rechtsform: Personengesellschaft in Deutschland
- Rechtlicher Bezug: §§ 105-160 HGB und §§ 705 ff. BGB
- Bezeichnung: Sachfirma, Personenfirma oder Mischfirma mit Zusatz für OHG
- Zahl der Gesellschafter: ab 2 Personen, natürlich oder juristisch
- Ausrichtung des Unternehmens: auf das Handelsgewerbe
- Eignet sich für: Kaufleute mit Handelsgewerbe ohne größere Haftungsrisiken
- Haftung der Gesellschafter: mit geschäftlichem und privatem Vermögen
- Geschäftsführung: alle Gesellschafter können als Geschäftsführer alleine handeln
- Stammkapital: nicht erforderlich
- Satzung / Gesellschaftervertrag: mündlich ausreichend, aber schriftlich empfohlen
- Kosten für die Gründung: ab 260 EUR ( Notar, Handelsgericht und Gewerbeamt + kostenfrei: Finanzamt, IHK oder HWK)
- Handelsregister: Eintrag (in Abteilung A)
- Pflicht zur Veröffentlichung: Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht verpflichtend bei Jahresumsatz unter 130 Mio.
- Buchführung: Inventur, Bilanzierung und doppelte Buchführung
- Steuern: Einkommensteuer für Gesellschafter, Körperschaftssteuer für juristische Personen, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer für die Gesellschaft
Wie gründest du eine OHG?
Der Weg zur eigenen OHG ist so kurz, wie einfach und wird in zwei Schritten vorgenommen:
1. Zuerst schließt du mit Deinem Geschäftspartner bzw. Deinen Geschäftspartnern einen Gesellschaftsvertrag. Dies geschieht am besten in Schriftform, es reicht theoretisch aber auch die mündliche Form.
2. Nun wird die neue Gesellschaft für das Handelsregister angemeldet. Dafür werden von allen Gesellschaftern der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Wohnort benötigt. Außerdem sind Name und Sitz der neuen Gesellschaft und Informationen zur festgelegten Vertretungsmacht nötig. Mit der Eintragung ins Handelsregister erhöht sich die seriöse Wirkung auf potentielle Kreditgeber und Kunden, aber ab jetzt müssen auch alle Änderungen in der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.
Was musst du bei der Gründung einer OHG beachten?
Gesellschaftsvertrag
Der zu erstellende Gesellschaftsvertrag sollte exakt regeln, welche Rechte und Pflichten zukünftig auf die Gesellschafter zukommen. Desto genauer der Vertrag geregelt ist, desto geringer ist das spätere Streitpotenzial.
Beiträge der Gesellschafter
Alle Gesellschafter können ihre Beiträge zum einen als Zahlung und zum anderen auch als Dienst- oder Sachleistungen erbringen.
Vertretung und Geschäftsführung
Sowohl die Geschäftsführung als auch die Vertretung der Gesellschaft können von allen Beteiligten übernommen werden, es sei denn dies wird im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt.
Haftung der Gesellschafter
Als Gesellschafter haftest du im Ernstfall immer auch mit deinem kompletten privaten Vermögen. Diesen Punkt solltest Du nicht unterschätzen, gerade wenn es sich um ein risikobehaftes Geschäft handelt.
Doppelte Buchführung und Bilanzierung
Wenn du Erfahrung oder zumindest Kenntnisse zur doppelten Buchführung und Bilanzierung inklusive Gewinn- und Verlustrechnung hast, ist dies ein großer Vorteil. Wenn die Kenntnisse fehlen, solltest Du mit Deinen Gesellschaftern grundsätzlich auf spezialisierte Kräfte zurückgreifen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Steuerzahlungen
Du als Gesellschafter musst deine Gewinne versteuern. Für die OHG gilt die normale Abgabe von Umsatz- und Gewerbesteuer.
Fazit
Ob eine OHG die richtige Rechtsform für deine Geschäftsidee ist, kannst nur Du entscheiden. Wenn Du noch immer unsicher bist, kannst Du Dich dazu von Gründungsexperten beraten lassen.