Einkommensteuer – Das sollten Start-ups wissen!

Die Einkommensteuer gehört mit Sicherheit zu den unbeliebtesten Abgaben der Deutschen. Dennoch bleiben nur wenige von dieser Steuer verschont. Wer über dem festgelegten Grundfreibetrag liegt, wird spätestens mit der jährlichen Steuererklärung in die Pflicht genommen. Dabei kann es schnell zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn man die Steuer in die finanziellen Planungen nicht eingebunden hat. Besonders Existenzgründern und Start-ups unterläuft dieser Fehler häufig, der zu finanziellen Engpässen führen kann.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommenssteuer wird, wie es der Name schon sagt auf Einkommen erhoben. Maßgeblich ist hier das Jahresbruttoeinkommen. Von diesem Einkommen können verschiedene steuerliche Aufwendungen und Werbungskosten abgezogen werden. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, woher die Einnahmen stammen. Die folgende Liste gibt einen kurzen Überblick, welche Einkommen besteuert werden:

    • Lohn und Gehalt über die Lohnsteuer
    • Einnahmen aus selbstständiger und freiberuflicher Arbeit
    • Gewinne aus Gewerbebetrieben
    • Miet- und Pachteinnahmen
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einnahmen aus Kapitalanlagen wie Dividende oder Kursgewinne

Darüber hinaus gibt es noch den Punkt „sonstige einkommensteuerpflichtige Einkünfte“ unter den diverse Sonderfälle fallen, welche zum Beispiel bestimmte Renten betreffen oder unter den Gewinne aus Spielshows fallen. Zu beachten ist außerdem, dass Selbstständige dazu verpflichtet sind, jährlich eine Steuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Arbeitnehmer, bei denen die Einkommenssteuer als Lohnsteuer bereits vom Bruttolohn einbehalten wird, können eine Steuererklärung freiwillig abgeben und zu viel gezahlte Einkommenssteuer erstattet zu bekommen.

Wie wird die Einkommenssteuer berechnet?

Ein Grund für die Unbeliebtheit der Steuer ist die komplizierte Berechnung. Ohne einen Einkommenssteuerrechner aus dem Internet kommt man nicht sehr weit. Der Grund dafür liegt in der Art, wie sich die prozentuale Höhe der Steuer gegenüber dem Einkommen entwickelt. Diese steigt von 14 Prozent ab 9.000 Euro kontinuierlich bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei 52.882 Euro für Ledige und 105.764 Euro für Paare an. Dazu kommt noch ein Grenzsteuersatz von 45 Prozent, der für hohe Einkommen über 250.731 Euro für Ledige und bei 501.462 Euro bei Verheirateten fällig wird. Auf eine sehr vereinfachte Formel gebracht, berechnet sich die Höhe der Einkommenssteuer auf folgende Weise.

 

Einkommenssteuer = Bruttoeinkommen – Grundfreibetrag – steuerlich absetzbare Ausgaben

 

Von dem Differenzbetrag wird dann der jeweils geltende prozentuale Steuersatz als Einkommenssteuer fällig. Von dieser Berechnung profitieren vor allem Start-Ups und Existenzgründer! Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit stehen geringe Einnahmen hohen Ausgaben für Technik, Werkzeuge oder Mieten gegenüber. Diese Ausgaben können die Höhe des zu zahlenden Steuerbetrags massiv reduzieren. Worüber Selbstständige sehr oft stolpern.

 

Mögliche Stolpersteine

Die Einkommenssteuer ist wohl der häufigste Grund, weshalb Start-ups in Schwierigkeiten geraten. Bei aller Planung und bei allen Berechnungen wird einfach vergessen, dass auch auf Einkommen Steuern fällig werden. Am Ende des Jahres ist die Überraschung dann groß, wenn das Finanzamt eine Steuernachzahlung fordert. Es kann aber auch vorkommen, dass man die Steuer zwar eingeplant hat, sich die Einnahmen jedoch positiver entwickelt haben als im Vorfeld geschätzt. Dann sind eventuell nicht genug Rücklagen gebildet worden, um den fälligen Steuerbetrag zu begleichen. Ein weiterer Fehler, der oft gemacht wird ist, dass nicht alle Ausgaben, die mit dem Start-up oder der Existenzgründung zusammenhängen in der Steuererklärung angegeben werden. Ausgaben von denen das Finanzamt nichts weiß, können natürlich auch nicht steuermindernd wirken. Deshalb empfiehlt es sich gleich von Beginn an einen Steuerberater mit der Erstellung einer Steuererklärung zu beauftragen. Die Kosten für den Steuerberater sind übrigens auch von der Einkommenssteuer absetzbar.

 

 

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