Mehrwertsteuer: Das sollten Start-ups wissen!

Definition: Was ist die Mehrwertsteuer?

Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer, die oftmals auch Umsatzsteuer genannt wird, immer auf die Wertschöpfung innerhalb eines Produktionsprozesses berechnet. Aus diesem Grund wird bei dieser nur der Wert versteuert, der zusätzlich geschaffen wird. Somit kann die auf Ausgaben gezahlte Mehrwertsteuer mit den Einnahmen verrechnet werden, die aus dem Weiterverkauf erzielt worden sind. In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer 19%. Hierbei stellen die Güter des täglichen Bedarfs jedoch eine Ausnahme dar, denn diese werden nur mit einer Mehrwertsteuer von 7% besteuert. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich außerdem um eine indirekte Steuer, sodass sie grundsätzlich nicht von denjenigen gezahlt wird, welche sie verursachen.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Neben der Mehrwertsteuer, die oftmals auch als Umsatzsteuer bezeichnet wird, gibt es noch die Vorsteuer:

Die Vorsteuer kommt zum Einsatz, wenn ein Unternehmen Ware einkauft und an den Lieferanten auf den Wert der Ware bereits die Umsatzsteuer von 19% zahlen muss. Beim Finanzamt kann dieser Betrag dann als Vorsteuer geltend gemacht werden. In manchen Fällen erstattet das Finanzamt diesen Betrag. Ist dies der Fall, ist von einer Vorsteuererstattung die Rede.

Die Mehrwertsteuer wird immer von den Privatkunden, also vom Endverbraucher bezahlt. Sie wird immer auf den Nettopreis des jeweiligen Produkts aufgerechnet.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich nur um ein Synonym für die Mehrwertsteuer, welches oftmals von Unternehmen verwendet wird. Geht es um Rechnungen zwischen einzelnen Unternehmern, spricht man von Vorsteuer. Der Unternehmer, welcher die Rechnung erhält, kann sich diesen Betrag allerdings vom Finanzamt zurückholen.

Was müssen Gründer beachten?

In der Regel sind sowohl Freiberufler als auch selbstständige Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Konkret bedeutet das, dass sie ihren Kunden auf den Rechnungsbetrag (Netto) die Umsatzsteuer berechnen müssen. Im Normalfall wird der allgemeine Steuersatz von 19% berechnet. Sieben Prozent darf ein Unternehmen nur dann berechnen, wenn es ausgewählte Dienstleistungen und Waren anbietet. Zu diesen gehören zum Beispiel Zeitschriften, Bücher oder Lebensmittel. Selbstständige Webdesigner oder Texter müssen beispielsweise darauf achten, dass je nach Art der Dienstleistung entweder 7% oder 19% Umsatzsteuer berechnet werden muss. Wer unsicher ist, sollte sich unbedingt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Für Kleinunternehmer hingegen gilt, dass diese ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Als Kleinunternehmer gelten alle Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von unter 17.500 Euro generiert haben. 

Als zweite Voraussetzung darf der Umsatz im laufenden Kalenderjahr die 50.000 Euro Marke nicht überschreiten. Somit müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Dies sollte im Idealfall auf allen Rechnungen ausgewiesen werden. Für Start-ups und Gründer gelten abermals besondere Regeln. Zu Beginn ihrer Selbstständigkeit müssen Gründer und Start-ups grundsätzlich erst schätzen, ob ihr Umsatz die 17.500-Euro-Grenze im ersten Jahr überschreiten wird oder nicht. Sind Gründer der Meinung, dass diese Grenze überschritten wird, können Gründer von Beginn an für die Umsatzsteuerpflicht plädieren. Schätzen Gründer zunächst ein, dass der Umsatz voraussichtlich unter 17.500 Euro liegen wird, überschreitet der Umsatz jedoch die 50.000 Euro, ist es unbedingt notwendig, dass Gründer mit dem Finanzamt oder mit ihrem Steuerberater über ihren Umsatzsteuerstatus sprechen. Wenn Gründer ihr Unternehmen nicht zu Beginn eines Jahres, sondern mitten im Jahr gründen, muss der erwartete Umsatz natürlich auch auf zwölf Monate hoch gerechnet werden.


Ein Praxis-Beispiel

  • Um besser verstehen zu können, was Gründer hinsichtlich der Mehrwertsteuer beachten müssen, folgt nun ein konkretes Beispiel. Macht sich ein Gründer im September selbstständig, kann er im ersten Gründungsjahr natürlich nur vier Monate lang Umsatz erwirtschaften. Bereits bei deutlich geringeren Einnahmen überschreitet der Gründer also die 17.500€-Marke pro Jahr. Teilt man 17.500 Euro durch zwölf Monate und nimmt diesen Betrag mal vier Monate, macht dies rund 5.830 Euro. Liegt der Gründer nun über dem Betrag für das Rumpfgeschäftsjahr, ist er umsatzsteuerpflichtig. Aber keine Sorge: Eigentlich ist es positiv, wenn ein Gründer oder Start-up nicht mehr zum Kleinunternehmen gehört. Das bedeutet immerhin, dass der Umsatz auf der einen Seite steigt und somit mehr verdient wird.

Fazit

Je nach Ware und Dienstleistung wird in Deutschland eine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer von 19% oder 7% berechnet. Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Gründer und Start-ups müssen zu Beginn abschätzen, ob der Umsatz des ersten Jahres die 17.500 Euro-Grenze überschreitet oder nicht. Tut er dies, gehört das Start-up nicht zu den Kleinunternehmen und ist somit umsatzsteuerpflichtig.

 

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