Die Steuererklärung – Tipps für Start-ups und Gründer
Warum muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Unter Steuern versteht der Gesetzgeber Geldleistungen, die ohne jeglichen Anspruch einer Gegenleistung entstehen und zu entrichten sind. Alle angestellten Arbeitnehmer müssen ihre steuerlichen Abgaben tätigen. Neben Angestellten müssen in diesem Rahmen ebenso Gründer eines Start-ups sowie Kleinunternehmer Steuern entrichten. Insbesondere im Firmenbereich ist die Entrichtung von Steuern maßgeblich von Interesse und sehr wichtig. Eine Reihe von betrieblichen Entscheidungen wird sogar in Abhängigkeit von steuerrelevanten Maßgaben und deren unternehmerischen Auswirkungen getroffen. Jungunternehmer und Start-ups müssen grundsätzlich diverse Maßgaben und Vorgaben einhalten, um die zugrundeliegenden steuerrechtlichen Formalitäten auch einhalten zu können. Gründer sollten bestenfalls noch bevor sie in die Gründungsphase eintreten Beratungen in Anspruch nehmen, um keine steuerlichen Benachteiligungen einzugehen bzw. Fehler in der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt zu machen, die im Nachhinein unter Umständen teuer werden können. Bereits bei der Gewerbeanmeldung erhält jeder Gründer den standardisierten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier erfolgt der erste Kontakt mit dem Finanzamt, der die Grundlage der ersten steuerlichen Modalitäten bildet.
Tipps und Tricks für Start-ups bei der Steuererklärung
Start-ups sollten bei der Wahl der Rechtsform ihrer Unternehmung darüber nachdenken, ob sie Lohnsteuern entrichten möchten. Bei der Wahl einer GmbH, gilt der Geschäftsführer als angestellt und muss auch in Zeiten in denen keine Umsätze generiert werden für die Zahlung der Lohnsteuer, insbesondere für das eigene Geschäftsführergehalt, Sorge tragen. Das kann für Gründer schnell teuer werden. Sollten Start-up Unternehmen zum Beginn ihrer Tätigkeit zu niedrige Einkommenssteuer-Vorauszahlungen tätigen, kann sich das, nachdem die Steuererklärung abgegeben wurde, durch teure Nachzahlungen bitter rächen. Start-ups sollten aufgrund dessen die Einkommenssteuer Vorauszahlungen möglichst nah an der Realität halten. Die Vorauszahlungen können gegebenenfalls auch unterjährig, sowohl nach oben als auch nach unten angepasst werden, um sie möglichst real zu belassen. Der Gesetzgeber ist nicht an einer Überschuldung seiner steuerpflichtigen Unternehmen und Bürger interessiert.
Insbesondere bei jungen Unternehmen unterstützen zumeist die engsten Familienmitglieder im täglichen Geschäft unentgeltlich. Das sollte jedoch nicht ohne einen moderaten Arbeitsvertrag erfolgen, denn man kann bei jedem Familienmitglied in diesem Kontext steuerliche Freibeträge geltend machen. Wenn das nicht durch einen Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt wird, verfallen diese Freibeträge vollkommen. Start-ups sind oftmals dadurch charakterisiert, dass die Arbeiten hektisch und die Prozesse auch im steuerlichen Bereich noch nicht in der Gesamtheit eingespielt sind. Verzögerungen, Abspracheprobleme und Nachfragen gehören in diesem Bereich dazu. Trotz dessen ersparen sich Gründer eine Reihe von teuren Nachbearbeitungen, wenn ihre Buchführung nachvollziehbar und korrekt ist. Hierbei gilt, dass Rechnungen grundsätzlich ordnungsgemäß belegt werden müssen, um einen Vorsteuerabzug auch anerkannt zu bekommen.
Ausgaben steuerlich geltend machen
Gründer sollten ebenso auf die vorgegebenen Fristen achten, die mit den steuerlichen Maßgaben einhergehen, da andernfalls Stress, Mahnkosten und gegebenenfalls sogar teure Steuerschätzungen erfolgen können. Ein Jungunternehmer kann im Rahmen der Steuererklärung auch spezifische Kosten geltend machen, die vor der Geschäftsaufnahme ausgelöst wurden und eindeutig zu den Kosten der Geschäftstätigkeit zuordenbar sind. Diese Kosten können vielmehr im Rahmen einer Ermittlung des sogenannten ertragssteuerrechtlichen Gewinns in Summe geltend gemacht werden. Teilweise steuerliche Abschreibungen können Start-ups jedoch nur vollziehen, wenn die Kosten auch durch einen betrieblichen Zweck veranlasst wurden. Im Rahmen der Steuererklärung können im Übrigen auch die Kosten für einen Steuerberater unbegrenzt abgezogen werden.
Welche Software eignet sich für die Steuererklärung eines Start-up Unternehmens?
Das Finanzamt bietet seit einigen Jahren das System Elster für die elektronische Ermittlung und Übermittlung von allen steuerrelevanten Belangen an. Das System ist in Summe jedoch nicht intuitiv aufgebaut und bedarf bei jedem Anwender, der nicht Steuerberater ist, einiges an Übung sowie den Willen sich in die Thematik einzulesen. Start-up Unternehmen können sich die Arbeit im steuerrechtlichen Bereich durch die Nutzung spezialisierter Softwaresysteme, wie Lexware, WISO oder anderer Optionen vereinfachen. Diese Systeme bieten beispielsweise die Möglichkeit die unternehmensrelevanten steuerrechtlichen Themen in ihrer Gesamtheit abzubilden und auch zu bearbeiten. Hier besteht ebenso eine Schnittstelle zu ELSTER, um eine reibungslose und schnelle Übertragung der Daten sicherzustellen.
Fazit zur Steuererklärung für Start-ups
Start-ups sind dazu verpflichtet nach jedem Geschäftsjahr eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Wenn Gründer einen Steuerberater hierfür nutzen, existiert eine Frist bis jeweils zum 31.12. des Folgejahres. Sollten die Start-ups die Buchhaltung und auch die Steuerklärung selbst bewerkstelligen, so ist eine Frist bis zum 31.05. des Folgejahres einzuhalten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so kann es zu Mahnkosten und teuren Steuerschätzungen kommen. Die ordnungsgemäße Einhaltung der üblichen steuerrechtlichen Belange verhindert hierbei Strafen und Nachzahlungen. Jede natürliche und juristische Person kann durch die Steuererklärung im Übrigen auch steuerrechtliche Rückerstattungen erwirken.