Ein Kleingewerbe anmelden: Die wichtigsten Fakten!
Selbstständige mit unternehmerischer und gewinnorientierter Tätigkeit sind Kleingewerbetreibende oder Kaufmänner. Erstere müssen bei Antritt ihrer selbstständigen Tätigkeit ein Kleingewerbe anmelden.
Was ist ein Kleingewerbe?
Als Kleingewerbe wird jene Unternehmung bezeichnet, die als Gewerbe mit geringem Umfang agiert und sich in ihrer Tätigkeit auf die Kleinunternehmerregelung beruft. Nicht jeder Selbstständige muss ein Gewerbe anmelden. Zu den Leuten, die nicht zum Gewerbeamt müssen, gehören Freiberufler. Freie Berufe sind solche aus der Steuer- und Rechtsberatung, aus dem Heilwesen oder aus dem technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Bereich. Auch Kulturberufe gehören zu den freien Berufen, worunter die Berufe des Schriftstellers, Journalisten, des Lehrers und des Dolmetschers fallen. Der Vorteil der freiberuflichen Arbeit ist, dass weniger Beiträge gezahlt werden müssen. Es entfallen die Gewerbesteuer sowie Kammerbeiträge. Alle anderen müssen hingegen ein Kleingewerbe anmelden.
Wo liegt der Unterschied zwischen dem Kleingewerbe und dem Handelsgewerbe?
Der Unterschied von Kleingewerbe und Handelsgewerbe liegt in der Größe des Gewerbes. Der Umsatz, das Betriebsvermögen und die Mitarbeiterzahl zeigen an, ob es sich um ein Kleingewerbe oder schon um ein Handelsgewerbe handelt. Jeder Selbstständige, der keinen freien Beruf ausübt, sondern unternehmerische Ziele verfolgt, wird ab einer bestimmten Größenordnung zum Kaufmann. Allerdings spielt auch die gewählte Rechtsform eine Rolle bei der Unterscheidung zwischen Kleingewerbetreibendem und Kaufmann. Wer eine GbR betreibt, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist automatisch kein Kaufmann. Ein Handelsgewerbe zu gründen, sollte gut überlegt sein.
Was sind die Vor- und Nachteile des Kleingewerbes?
VORTEILE
Unternehmer, die ein Handelsgewerbe haben, müssen sich den strengen Richtlinien des Handelsgesetzbuches unterordnen. Das ist bei einem Kleingewerbe nicht der Fall. So müssen Kleingewerbetreibende keine doppelte Buchführung machen. Bis zu einer gewissen Umsatzhöhe ist unter Umständen sogar überhaupt keine Buchführung nötig. Ebenso fallen Inventur, Bilanz und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses weg, die für Kaufmänner verpflichtend sind.
NACHTEILE
Ein Nachteil ist aber, dass Unternehmer mit einem Kleingewerbe mit ihren Anschaffungskosten auf sich allein gestellt sind. Diese können nicht mit der Vorsteuer abgesetzt werden. Außerdem wird ein Kleingewerbe von Kunden und Banken oft nicht ernst genommen. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Kleinunternehmer mit seinem Privatvermögen haftet.
Für wen ist das Kleingewerbe geeignet?
Für den Kleingewerbetreibenden gibt es, im Vergleich zum Kaufmann, kaum Regeln zu beachten. Auch die Risiken halten sich im Rahmen. Allerdings sind die Einkünfte bei einem Kleingewerbe niedriger. Das Kleingewerbe ist daher für jeden geeignet, der bereits einen Beruf ausübt und sich nebenher als Unternehmer etwas dazuverdienen will. Sobald der Fokus auf dem Kleingewerbe liegt und durch dieses der Lebensunterhalt finanziert werden soll, ist eine Anmeldung für ein Handelsgewerbe sinnvoll. Studenten, die nebenbei selbstständig unternehmerisch tätig sind, müssen auch ebenfalls ein Kleingewerbe anmelden. Aber auch Gründer, die erst beim Aufbau ihres Unternehmens sind und herausfinden wollen, ob ihre Geschäftsidee etwas taugt, sollten zuerst ein Kleingewerbe anmelden. Wenn die Umsätze steigen, kann das Handelsgewerbe später immer noch angemeldet werden.
Ein Kleingewerbe anmelden in 6 Schritten
1. Zuerst müssen Selbstständige zum Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt ist auch dafür zuständig, Änderungen im Sinne von einer Ummeldung auf ein Handelsgewerbe oder eine Abmeldung des Gewerbes vorzunehmen.
2. Der zweite Schritt führt zum Finanzamt. Dort erhalten Existenzgründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In manchen Städten ist es üblich, dass das Gewerbeamt das Finanzamt über die Anmeldung informiert und der Bogen zum künftigen Gewerbetreibenden verschickt wird. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats ausgefüllt an das Finanzamt verschickt werden. Im Anschluss vergibt es eine Steuernummer.
3. Bis spätestens eine Woche nach der Anmeldung des Kleingewerbes müssen sich Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft melden, um sich dort eintragen zu lassen.
4. Wer ein Kleingewerbe anmelden will und Mitarbeiter beschäftigt, muss sich auch vom Arbeitsamt eine Betriebsnummer geben lassen. Als Mitarbeiter werden auch geringfügig Beschäftigte sowie Auszubildende betrachtet. Mit der Betriebsnummer können die Mitarbeiter bei ihrer Krankenkasse gemeldet werden.
5. Für die Anmeldung eines Kleingewerbes unerlässlich ist die Meldung bei der Industrie- und Handelskammer. Das gilt allerdings nicht für Handwerker. Diese unterliegen strengeren Regeln und müssen die Handwerkskammer kontaktieren. Dort wird dann festgestellt, ob ein Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt oder nicht.
6. Menschen, die zuvor nicht selbstständig tätig waren und ein Kleingewerbe anmelden wollen, müssen ihre Krankenversicherung wechseln. Als Gewerbetreibender richtet sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach der voraussichtlichen Einkommenshöhe.