Das Gewerbeamt – der erste Schritt in die Selbstständigkeit

Immer mehr Menschen wagen heutzutage den Schritt in die Selbstständigkeit. Sei es hauptberuflich mit einem eigenen Gewerbe oder nebenberuflich mit einer zusätzlichen Tätigkeit. Gerade in Zeiten des Internets verdienen viele Influencer mit ihren Blogs oder auf Instagram Geld. Allerdings gibt es für jene, die sich selbstständig machen möchten, diverse Dinge zu beachten. Dies gilt auch, sofern ein Unternehmen von einem anderen Inhaber übernommen wird.

Ohne das Gewerbeamt geht nichts

Zunächst besteht für Gründer die Pflicht, ihr Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Maßgeblich ist hier das Gewerbeamt der Stadt oder der Gemeinde, in der der Betrieb eröffnet werden soll. Hierbei handelt es sich sozusagen um die Anmeldestelle für Unternehmen. Diese übersendet nach der Anmeldung alle relevanten Daten den zuständigen Behörden. Zu diesen zählen: Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften, Krankenkasse, Bauordnungsamt sowie ggf. die Arbeitsagentur. Die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Warum muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss aufgrund steuerlicher Zwecke angemeldet werden. Hiervon ist nicht nur die Einkommen- und Umsatzsteuer, sondern auch die Gewerbesteuer betroffen. Beträgt der Gewinn des Unternehmens weniger als 24.500 EUR, fällt noch keine Gewerbesteuer an. Diese wird nicht an das Finanzamt, sondern an die Gemeinde, von der der Betrieb aus betrieben wird, entrichtet. Weiterhin spielen statistische Zwecke bei der Gewerbeanmeldung eine Rolle. So wird man mit der Anmeldung in das kommunale Gewerberegister der Gemeinde eingetragen. Hier werden u. a. zentral gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet.

Welches Gewerbeamt ist zuständig?

Über die Zuständigkeit des Gewerbeamts kann grundsätzlich das Internet Auskunft geben. Allerdings kann ein Anruf bei der Gemeinde bzw. beim Rathaus auch Aufschluss darüber geben. In den Städten ist es meist unterschiedlich geregelt, welche Behörde für die Anmeldung zuständig ist. So kann die Gewerbeanmeldung entweder beim Rathaus, Bürgerbüro oder Ordnungsamt durchgeführt werden. In den meisten Fällen verfügen die Gemeinden bzw. Städte allerdings über ein eigenes Gewerbeamt. Von der Zuständigkeit des Gewerbeamts hängt der Sitz des Unternehmens ab. Dort, wo sich der Sitz befindet, befindet sich auch das zuständige Gewerbeamt. 

Was benötigt man für eine Anmeldung beim Gewerbeamt?

Zunächst sollte der wichtigste Faktor Zeit mit eingeplant werden. Hinter einer Gewerbeanmeldung stecken zahlreiche Vorgänge. Damit aufgrund von fehlender Genehmigung sich die Existenzgründung nicht verzögert, sollte das Gewerbe rechtzeitig angemeldet werden. Hierzu wird in jedem Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Des Weiteren sind manche Tätigkeiten genehmigungspflichtig. Ein Gastronomiegewerbe ist beispielsweise genehmigungspflichtig. Deshalb empfiehlt es sich, die Genehmigung bereits im Vorfeld einzuholen. Sofern es sich um einen Handwerksbetrieb handelt, ist eine Handwerkskarte unerlässlich und bei einem handwerksähnlichen Bereich die Gewerbekarte. Ein Handelsregisterauszug wird ebenfalls benötigt, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden soll. Sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ist eine Aufenthaltsgenehmigung unerlässlich. Diese muss die Erlaubnis beinhalten, eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausüben zu dürfen. Die Anmeldegebühr beträgt zwischen zehn bis 40 EUR. Überdies wird bei diversen Gewerben ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Mittlerweile bieten zahlreiche Kommunen ein Online-Formular an. Dies ermöglicht ganz bequem die Anmeldung von zu Hause. Somit können lästige Behördengänge vermieden werden. Das Formular ist selbsterklärend und ganz unkompliziert auszufüllen.

Fazit

Abschließend ist zu sagen, dass eine Gewerbeanmeldung der allererste Schritt bei der Existenzgründung ist. Bevor die Anmeldung beim Gewerbeamt nicht durchgeführt ist, sind alle weiteren Pläne hinfällig. Bei der Anmeldung handelt es sich um einen elementaren Vorgang. Positiv an der Anmeldung ist, dass das Gewerbeamt dem Unternehmer zahlreiche Schritte abnimmt. So werden die Unternehmensdaten an die IHK, das Finanzamt, die Krankenkasse etc. weitergegeben. Dies erspart dem Unternehmer zahlreichen Schriftverkehr und Zeit.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.