Feiert Design in Europa – DesignEuropa Award für dein Geschmacksmuster

Das Geschmacksmuster ist eine wichtige treibende Kraft für Innovation und Wachstum. Aus einem vom HABM und dem Europäischen Patentamt (EPA) erstellten Bericht geht hervor, dass geschmacksmusterintensive Wirtschaftszweige 12 % aller Arbeitsplätze in der EU bilden, fast 13 % des gemeinschaftlichen BIP erzielen und dass das Einkommen pro Mitarbeiter von Unternehmen, die Inhaber von Geschmacksmustern sind, durchschnittlich um 31 % höher ist als bei Unternehmen ohne Geschmacksmuster.

Bewerbungen für die erstmalige Vergabe der „DesignEuropa Awards“, die vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), dem größten Amt der EU für geistiges Eigentum, organisiert werden, werden vom 1. Februar bis 15. Juli 2016 entgegengenommen.

Die DesignEuropa Awards sind in drei Kategorien unterteilt: größere Unternehmen (Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von über 10 Mio. EUR), kleine und neue Unternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von weniger als 10 Mio. EUR bzw. nach dem 1. Januar 2013 gegründete Unternehmen) sowie eine spezielle Auszeichnung für das Lebenswerk.

Aufruf für Gründer

Eine der drei Kategorien des Awards spricht konkret neu gegründete Unternehmen an. Je mehr Aufmerksamkeit auch Gründer Designfragen widmen, umso erfolgreicher sind sie. Das Wachstum von Unternehmen, die Wert auf Design legen, ist um 22 % höher als bei anderen Unternehmen (Quelle: HABM). Das eingetragene Design oder GGM ist mehr als nur ein Recht an geistigem Eigentum. Es markiert den Sprung vom Zeichenbrett zum fertigen Produkt, von der Idee zum Vermögenswert. Die Awards erkennen auch den bedeutenden Einfluss an, den einzelne talentierte Entwerfer auf die Wirtschaft insgesamt haben können, da sie der Welt um uns herum mit ihrer Vision und ihrer Kreativität Form geben.

Details zur Bewerbung

Alle eingesendeten GGM müssen zur Zeit der Einreichung der Bewerbung gültig sein und dürfen nicht Gegenstand eines anhängigen Nichtigkeitsverfahrens sein. Die Geschmacksmuster der Finalisten müssen während des gesamten Auswahl- und Vergabeverfahrens ihre Gültigkeit behalten.

Die Bewerbungen können entweder auf eigene Initiative des Bewerbers, auf Veranlassung der Organisatoren der DesignEuropa Awards oder von natürlichen oder juristischen Personen bzw. Einrichtungen eingereicht werden, die einen Bewerber vorschlagen wollen.

Mehr Informationen zur Anmeldung findet Ihr hier: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/designeuropa-apply

 

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