Aktiengesellschaft (AG) – Definition und Besonderheiten

Die Aktiengesellschaft oder AG ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In anderen Ländern der EU wie auch weltweit gibt es eine ähnliche Rechtsform, häufig jedoch mit einem anderen Namen.

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Handelsorganisation. Zudem verfügt sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Aktiengesellschaft oder AG ist also immer auch eine juristische Person. In der heutigen Wirtschaft spielen AGs in der Regel eine wichtige Rolle. Vor allem große Unternehmen nehmen diese Rechtsform an. Ein Unternehmen, das als Aktiengesellschaft geführt wird, muss den entsprechenden Zusatz Aktiengesellschaft oder AG tragen. Haftbar ist eine Aktiengesellschaft ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die AG besteht in der Führungsebene aus drei verschiedenen Organen: der Hauptversammlung, der alle Aktionäre angehören und die für viele Entscheidungen auf Unternehmensebene verantwortlich ist, der Aufsichtsrat, der die Aktionen des Vorstandes und den Kurs des Unternehmens überwacht sowie aus dem Vorstand. Dieser fungiert als Direktion und kann wahlweise aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Im Falle von mehreren Vorstandsmitgliedern wird ein Vorstandsvorsitzender ernannt.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft wird von mehreren Gesellschaftern gegründet. Sie muss entweder mit Nennwert- oder mit Stück-Aktien begründet werden. Jeder Aktionär muss bei der Gründung mindestens 25% des Nennwerts einzahlen, sofern er an einem Anteil interessiert ist. Darüber hinaus können aber auch Sachleistungen vereinbart werden. Ein Zulieferer kann so zum Beispiel dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Menge an Ersatz- und Bauteilen zu liefern, wenn sich sich bei dem Unternehmen zum Beispiel um einen Autobauer handelt.

Die Auflösung einer AG

Die Auflösung einer AG kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen, beispielsweise durch das Verstreichen einer in der Satzung vorgegebenen Zeit. Dieser Fall tritt jedoch selten ein, da die meisten Satzungen keinen solchen Zeitraum festlegen. Außerdem kann die Hauptversammlung die Auflösungen entscheiden. Voraussetzung dafür ist eine Dreiviertel-Mehrheit des Grundkapitals. Außerdem kann eine AG durch Insolvenz aufgelöst werden. In diesem Falle beginnt die Abwicklung der Gesellschaft.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Aktiengesellschaft?

Die Gründung einer AG bringt einige Besonderheiten mit sich. Anders als bei anderen Rechtsformen, sind die Gesellschafter Aktionäre. Sie sind mit einem gewissen Anteil am Unternehmen beteiligt. Sie gilt als Kapitalgesellschaft und ist eine unpersönliche Unternehmensform. Das bedeutet, Sie wird in der Regel nicht von einem einzelnen Geschäftsführer oder Gesellschafter geführt. Das für die Gründung einer AG erforderliche Kapital wird hier von allen Gesellschaftern aufgebracht. Eine weitere Besonderheit und ein großer Vorteil ist, dass jeder Gesellschafter seinen Anteil an Aktien oder einen Teil davon bei Bedarf verkaufen kann. Zudem sind in der Regel die Geschäftsführung als Vorstand und die Geldgeber als Aktionäre bei dieser Unternehmensform voneinander getrennt.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haben die Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft auf Unternehmensebene ein Mitspracherecht. Das heißt, dass sie sich bei wichtigen Entscheiden, etc. aktiv an dem Kurs des Unternehmens beteiligen können. Die Rechtsgrundlage für die AG ist nicht – wie bei vielen anderen Unternehmensformen – das Handelsgesetz, sondern das Aktiengesetz.

Eine weitere Besonderheit bei der Aktiengesellschaft ist die Versteuerung und Buchhaltung. Wie andere Unternehmen auch, muss die AG eine Gewinn- und Verlustrechnung führen und außerdem einen Lagebericht aufstellen. Bei der Besteuerung muss zudem unterteilt werden: Zum einen sind hier die Gewinne der AG als Gesellschaft selbst zu versteuern, zum anderen müssen aber natürlich auch die Gewinne der Aktionäre und Gesellschafter versteuert werden. Hier kommt es daher häufig zu einer Doppelbelastung. Wie genau die Besteuerung zu verlaufen hat, regelt die Körperschaftssteuer.

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