Der Weg zum erfolgreichen, eigenen Gastgewerbe
„Wer nichts wird, wird Wirt“ – dieses Klischee hält sich leider nach wie vor. Und das, obwohl nahezu jeder Ort mindestens eine Lokalität aufweist, die sich im ganzen Ort oder zumindest dem Stadtviertel großer Beliebtheit erfreut. Nicht wenige hätten mit einem eigenen Gastgewerbe gerne einen solchen Ruf inne – doch der Weg dahin will gut kalkuliert sein!
Gastwirt ungleich Wirtsgast: Was besonders zu beachten ist
Eines muss potenziellen Gründerinnen und Gründern eines Gaststättengewerbes – ob Café, Bar, Kneipe oder Restaurant – klar sein: Auch als Gastwirt ist man selbstständig und unternehmerisch tätig. Hier greift ein, diesmal wahres, Sprichwort: Der Selbstständige arbeitet selbst, und vor allem ständig. Jede selbstständige Person muss in erster Linie für das Geschäft da sein, und das bedeutet im Gaststättengewerbe in der Küche, hinter der Theke und auch an der Kasse. Aber erst einmal der Reihe nach:
Der Standort
Bevor man dem eigenen Gewerbe Leben einhaucht, sollte man ein passendes Lokal dafür zur Hand haben. Wird ein Lokal gepachtet, muss ein Teil des Gewinns an den Eigentümer ausgezahlt werden, bei einer Mietung wird monatlich ein Festbetrag fällig. Dieser Festbetrag, inklusive einiger anderer Kostenpunkte, muss durch das Gastgewerbe im laufenden Betrieb erwirtschaftet werden. Damit sich also das Lokal mit Gästen füllt, ist nicht nur der Preis für die Räumlichkeit wichtig, sondern auch die Lage: „Wie viele Mitbewerber sind in unmittelbarer Nähe angesiedelt?“ oder „Erreicht mich hier meine Kundschaft?“ sind Fragen, die man sich stellen muss.
Die Speisekarte
Wer nicht nur Getränke ausschenken möchte, sondern zudem Speisen anbieten will, muss sich auch hier überlegen, ob es nicht schon ein ähnliches Angebot in der Nachbarschaft gibt. Im Gegensatz zur Getränkekarte bergen Speisen ein höheres Risiko: Manche Waren sind verderblich, andere schmecken nur frisch. Hier sollte gerade zu Beginn darauf geachtet werden, dass die Speisekarte nicht zu umfangreich gestaltet ist. Es ist dringend zu vermeiden, Gäste dadurch zu enttäuschen, indem das gewünschte Menü im Moment leider nicht zur Verfügung steht. Besonders neue Lokalitäten werden gerne aus Interesse besucht, hier muss sich die Lokalität unbedingt positiv profilieren.
Das Mobiliar
Selbstverständlich gehört ein anständiges Mobiliar und ansprechende Dekoration zu einer guten Lokalität dazu, das man sich bei Gasoni als Inspiration anschauen kann. Dabei muss es nicht unbedingt neues Mobiliar sein, wichtig ist die Authentizität. Dies gebieten die Regeln des Self-Marketings: Auch wenn Vorbeikommende nicht unbedingt sofort hereinkommen heißt, so werfen doch viele, potenzielle Kunden zunächst einen Blick von außen herein. Hier sollte ein durch und durch einladender Eindruck gemacht werden.
Spezialfall: Franchising
Nicht immer wird ein Gaststättengewerbe als individuelles Unternehmen neu gegründet. Viele Neugastronomen entscheiden sich dazu, auf das Know-how und den guten Ruf einer schon bestehenden Handelskette zurückzugreifen: Das Franchising. Beispiele aus dem gastronomischen Bereich dafür sind unter anderem McDonald’s, Subway oder Joey’s Pizza. Als Inhaber einer (neuen) Filiale bleibt der Gastwirt selbstständiger Unternehmer, verpflichtet sich aber dazu, Produkte und Preise der Franchisegesellschaft anzuerkennen und mitunter Sonderaktion mitzutragen. Dafür profitieren Franchisenehmer von verschiedenen Unterstützungen durch die Gesellschaft, etwa bewährte Rezepte und Menüs und einen gesicherten Kundenstamm.
Alles hat seine Ordnung: Zertifikate und Genehmigungen
Ob „Ich-AG“ oder Franchising: Wer in Deutschland ein Gastgewerbe eröffnen möchte, kommt um einige Behördengänge nicht herum. Folgend einige der wichtigsten Genehmigungen, Zertifikate und Besonderheiten:
Gaststättenerlaubnis
Diese wird durch das Ordnungsamt erteilt und wird notwendig, wenn in der Gastronomie Alkohol ausgeschenkt werden soll. Bedingung ist eine Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz.
Unterrichtung nach § 4 (1) 4 Gaststättengesetz
Die mehrstündige Unterrichtung kostet keine 100 EUR und wird durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) als öffentlich-rechtlich bestellter Träger durchgeführt. Auf dem Lehrplan stehen beispielsweise Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften. Am Ende der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung. Gründer mit einer einschlägigen Berufsausbildung brauchen die Unterrichtung allerdings nicht zu besuchen.
Gesundheitszeugnis
Diese Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt aus, alle zwei Jahre muss eine erneute Belehrung erfolgen. Gesundheitsämter werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten unterhalten. Wichtig: Jede Person, die mit Lebensmitteln zu tun hat, muss ein entsprechendes Zeugnis vorlegen!
Gema
Die GEMA, kurz für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, nimmt die Interessen von Musikern wahr und sorgt dafür, dass für gespielte Musik auch bezahlt wird. Wer ohne Genehmigung in einer Gaststätte geschützte Musik abspielt, dem drohen hohe Bußgelder. Ähnliches gilt für das Ausstrahlen von Pay-TV.