Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Definition und Besonderheiten

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, handelt es sich um eine Personengesellschaft. Anders als es bei der GmbH, kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne viel formellen Aufwand gegründet werden. Das Vorliegen eines gemeinsamen Ziels der Gesellschafter reicht für die Gründung aus.

Die Vor- und Nachteile im Überblick:

 Vorteile

  • Unkomplizierter Weg in die Selbstständigkeit
  • Kein Stammkapital notwendig
  • Gesellschafter stellen i.d.R. Geschäftsführung
  • Geringer bürokratischer Aufwand
  • Vorteil der Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden (keine Umsatzsteuerpflicht im 1. Geschäftsjahr bei weniger als 17.500€ brutto Jahresumsatz)

 Nachteile

  • Persönliche Haftung
  • Auflösung – bei Ausstieg eines Gesellschafters
  • Unternehmensform primär für Kleingewerbe
  • Steuerliche Nachteile: fällt nicht unter die Körperschaftssteuer

Allgemeine Definition und Besonderheiten der GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach deutschem Recht eine Gesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Bei den Gesellschaftern kann es sich sowohl um juristische als auch um natürliche Personen handeln. Die mindestens zwei Gesellschafter verpflichten sich in einem Gesellschaftsvertrag jeweils gegenseitig, eine Erreichung des Zwecks, innerhalb einer vertragsgemäßen Weise zu fördern und zu erreichen. Bei der GbR handelt es sich um die einfachste Form einer Personengesellschaft – die gegründet werden kann.

Die Haftung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Hier gilt, dass innerhalb der Außen-GbR alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch in der Haftung stehen. Innerhalb des Außenverhältnisses ist es deshalb so, dass jeder Gesellschafter für die GbR unbegrenzt im Rahmen der Verbindlichkeiten haftet und dies auch sein Privatvermögen einschließt. Zwischen den Gesellschaftern besteht die Möglichkeit, dass gegebenenfalls gegen die anderen Mitgesellschafter ein Regressanspruch geltend gemacht werden kann. Dieser Anspruch entwickelt allerdings im Außenverhältnis keine schuldbefreiende Wirkung.

Die GbR entsteht durch eine Gründung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht durch ihre Gründung. Wichtig ist hierfür die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, dieser kann sowohl mündlich als auch schriftlich verfasst werden. Die Schriftform stellt jedoch immer den empfehlenswerteren Weg dar. Wichtig ist allerdings im Zusammenhang mit der Gründung die sogenannte konkludente Handlung. Das bedeutet, dass schlüssig gehandelt wird und beispielsweise gemeinsame Geschäftsräume bezogen werden. Der Gesellschaftsvertrag fordert nur eine notarielle Beurkundung, wenn beispielsweise die Einbringung eines Grundstücks in die GbR erfolgt.

Die entstehenden Kosten für die Gründung der GbR

Die Kosten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben sich lediglich aus den Kosten, die für die notarielle Beurkundung anfallen oder für die Waren und Güter, die es einzukaufen gilt. Ein Mindeststartkapital erfordert die Gründung der GbR nicht. Bedenken sollten Gründer einer GbR allerdings, dass sich dennoch hohe Kosten ergeben können, für die dann auch eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen gegeben ist.

Die Rechnungslegung innerhalb der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss die Rechnungslegung und die Buchführungsvorschriften so umsetzen, wie sie sich aus den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften ergibt. Die besondere Rechnungslegungsvorschrift, die im HGB hinterlegt ist, kommt bei der Gesellschaft bürgerlichen Recht nicht zur Nutzung. Das liegt daran, dass sie im Falle einer kaufmännischen Tätigkeit wie auch dann, wenn sie eine Eintragung in das Handelsregister erfahren hat, ihre klassischen Eigenschaften verliert, die sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts innehat. In diesem Fall ist sie als OHG zu behandeln. Der Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht es jedoch frei, eigenständig die Führung kaufmännischer Bücher umzusetzen und auf Bedarf auch eine Bilanz aufzustellen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.