Die Unternehmergesellschaft (UG) – Definition und Besonderheiten

Die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist eine Unternehmensform nach dem GmbH – Gesetz. Diese Unternehmensform ermöglicht es Gründern und Selbstständigen die Vorteile einer Kapitalgesellschaft zu nutzen.

Vorteile gegenüber einer GmbH

Bei einer GmbH muss man mindestens die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 Euro nachweisen können. Eine Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt) kann man bereits ab einem Euro Stammkapital gründen. Meist wird aber mehr Stammkapital eingebracht. Das Stammkapital muss in Bar oder als nachgewiesene Einzahlung auf einem Bankkonto vor der Anmeldung zum Handelsregister beigebracht werden. Zudem muss beachtet werden, dass ein Teil der Gewinne, die eine UG erwirtschaftet, als Rücklagen gebildet werden müssen, um aus der Unternehmergesellschaft eine GmbH zu machen. Konkret ist vorgeschrieben, dass man 25 Prozent des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage eingelegt werden müssen, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Theoretisch kann man sich dafür 10 Jahre oder auch 20 Jahre Zeit lassen. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben.

Für wen ist die Unternehmergesellschaft geeignet?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist zum Beispiel für Gründer im Bereich der Dienstleistung interessant, da diese meist keinen hohen Kapitalaufwand, zum Beispiel für Waren, haben. Allerdings ist die Gründung mit nur einem Euro riskant, da sich das Stammkapital, um die Insolvenzgefahr zu vermeiden, am konkreten Kapitalbedarf des zu gründenden Unternehmen orientieren sollte.

Was sind die Vor- und Nachteile einer UG (haftungsbeschränkt)?


VORTEILE:


  1. Die Unternehmergesellschaft bietet den Gesellschaftern planbare Haftungsrisiken, denn die Unternehmergesellschaft haftet nur im Rahmen des eingelegten Stammkapitals. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt also unberührt.
  2. Die Gründungskosten einer UG (haftungsbeschränkt) sind auf Grund einer festgelegten Mustersatzung sehr günstig. Von der Mustersatzung kann auch abgewichen werden.
  3. Will man die Unternehmergesellschaft verkaufen, geht das sehr leicht über die Veräußerung der Gesellschaftsanteile.

NACHTEILE:


  1. Die Umfirmierung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH ist relativ aufwendig. Unter anderem muss ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.
  2. Auf Grund des niedrigeren Stammkapitals ist die Unternehmergesellschaft im Ansehen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit möglicherweise bei Lieferanten und Gläubigern begrenzt.
  3. Die Unternehmergesellschaft ist zur kaufmännischen Buchführung inklusive Bilanzierung verpflichtet, was zu erhöhten Kosten führen kann.

Wichtige Schritte – was ist bei der Gründung zu beachten?

Bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) muss man zu einem Notar. Bereits im Vorfeld des Termins beim Notar sollte man sich am besten mit der entsprechenden Kammer (zum Beispiel IHK) und einem steuerlichen Berater zusammensetzen um zum Beispiel die korrekte Höhe des Stammkapitals, das sich am Kapitalbedarf der Unternehmergesellschaft orientieren sollte, festlegen. Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) kann beim Notar mittels einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll vorgenommen werden. Das Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, die Liste der Gesellschafter und die Bestellung des Geschäftsführers oder mehrerer Geschäftsführer. Das Stammkapital muss entweder in Bar oder als Nachweise der Bank über den Eingang des Geldes auf einem bestimmten Konto beigebracht werden. Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das können Sie mittels entsprechender Unterlagen bei dem hiesigen Gewerbeamt tun.

Die UG (haftungsbeschränkt) – Zusammenfassung

Wie bereits weiter oben erwähnt, bietet die UG (haftungsbeschränkt) die Möglichkeit zu sehr geringen Kosten und mit geringem Stammkapital eine Kapitalgesellschaft nach dem GmbH – Gesetz zu gründen. Das bietet auch Gründern, die den höheren Kapitalaufwand einer GmbH Gründung scheuen, die Möglichkeit mit einer Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der UG (haftungsbeschränkt) zu gründen.

 

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