Ein Kleinunternehmen anmelden – diese Tipps helfen
Es gibt zahlreiche Menschen, die eine spezielle Fähigkeit haben und auf der Basis dieser speziellen Fähigkeit zusätzlich zum Hauptberuf noch ein wenig Geld nebenbei verdienen wollen. Die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ist jedoch anmeldungspflichtig, sodass die betreffenden Personen ein Kleinunternehmen anmelden müssen. Bevor es jedoch darangeht, das Kleinunternehmen anmelden zu können, müssen im Vorfeld einige wichtige Kriterien unbedingt abgeklärt werden. Die Frage, wer überhaupt ein Kleinunternehmen anmelden kann, steht dabei im Vordergrund.
Quick Facts zur Kleinunternehmer-Regelung
Wer ist ein Kleinunternehmer?
All jene, deren Umsatz zzgl. Ust. im vergangenen Kalenderjahr die Summe von 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.00 € nicht übersteigen wird.
Was bedeutet Kleinunternehmer?
Der Kleinunternehmer ist nicht dazu verpflichtet eine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen auszuweisen.
Welchen Vorteil hat es?
Wird monatlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat das einen verbesserten Cashflow zur Folge.
Wie „beantragt“ man die Kleinunternehmer-Regelung?
Nach Anmeldung des Gewerbes wird ein steuerlicher Erfassungsbogen verschickt. Unter Punkt 7.3 kann die Kleinunternehmerregelung beantragt werden. Wichtig ist, dass der Umsatz im Gründungsjahr unter 17.500 € und im Folgejahr unter 50.000 € liegt.
Wer kann ein Kleinunternehmen anmelden?
Die Grundlage für das Kleinunternehmen findet sich im § 19 des Umsatzsteuergesetz (UStG). Der sogenannte Kleinunternehmerparagraf regelt dabei eindeutig, wer ein Kleinunternehmen anmelden kann. Der Kleinunternehmerstatus ist gekoppelt an den jährlich zu erwartenden Umsatz, der vom Finanzamt jährlich bewertet wird, da ein Kleinunternehmer zwar Rechnungen ausstellen muss, jedoch in diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss. Damit dieser Status erreicht wird, darf ein Kleinunternehmer im vorangegangen Jahr keinen Umsatz über dem Maximalwert von 17.500 Euro erzielt haben und im darauffolgenden Jahr auch keinen Umsatz über dem Maximalwert von 50.000 Euro erwarten. Dies ist der wesentliche Kerninhalt der sogenannten Kleinunternehmerregelung, auf welche sich ein Selbstständiger beruft, wenn er sein Kleinunternehmen anmelden möchte.
Freie Hand bei der Wahl der Rechtsform
Wer ein Kleinunternehmen anmelden möchte, der hat bei der Wahl seiner Rechtsform verhältnismäßig freie Hand, da die Rechtsform keinen Einfluss auf den Status als Kleinunternehmer nimmt. Verwechselt werden darf hierbei jedoch auf gar keinen Fall der Status des Kleinunternehmers mit dem Status eines Kleinunternehmens. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich im Umsatzsteuergesetz zu finden, während das Kleinunternehmen seine Grundlage im Handelsgesetzbuch hat. Wer also ein Kleinunternehmen anmelden möchte, muss sich überdies noch an weitere Stellen wenden.
Schritt für Schritt zur Anmeldung
1. Das Gewerbeamt aufsuchen
Das erste Amt, an welches sich ein Selbstständiger wenden muss, wenn er ein Kleinunternehmen anmelden möchte, ist das Gewerbeamt. Dort wird im gesamten Prozess des Kleinunternehmens anmelden die Meldebestätigung ausgestellt, in welcher die gewerbliche Natur sowie die Art der Tätigkeit amtlich bestätigt wird.
2. Beim Finanzamt melden
Mit dieser Bestätigung wendet sich der Selbstständige dann an das für ihn zuständige Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung. Das Finanzamt gibt im Zuge dieses Schritts einen sehr umfassenden Antrag heraus, welcher nach Möglichkeit von dem Selbstständigen gemeinsam mit einem Steuerberater ausgefüllt und wieder zurückgesandt wird. In diesem Antrag wird dann auch festgelegt, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll oder nicht. Dieses Kreuz in dem viel berühmten Punkt 7.3 ist abhängig von den zu erwartenden Umsätzen. Ein Kleinunternehmen anmelden bietet den Vorteil, dass der Kleinunternehmer keine aufwendige Buchführung betreiben muss und hierbei eine sehr große Flexibilität hat.
3. Strategie festlegen
Wurde der Schritt Kleinunternehmen anmelden durchgeführt, kann sich der Selbstständige entscheiden, ob eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung ausreichend erscheint oder ob eine sogenannte doppelte Buchführung erforderlich wird. Als Kleinunternehmer ist der Selbständige auch nicht verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer gegenüber seinen Kunden auf der Rechnung auszuweisen. Dieser Aspekt bietet den Vorteil, dass Waren oder auch Dienstleistungen für den Kunden erheblich günstiger zur Verfügung gestellt werden können – sofern der Kleinunternehmer die Maximalumsatzwerte einhält.
Steuerliche Besonderheiten für Kleinunternehmen
Für einen Kleinunternehmer entfällt die gewerblich sonst übliche monatliche Umsatzvorsteueranmeldung, welche an das Finanzamt zu entrichten ist. Dieser Punkt vereinfacht die Buchführung um ein Vielfaches. Beachten muss ein Selbstständiger, der ein Kleinunternehmen anmelden möchte, jedoch den Bedarf an beruflichem Equipment. Wird beispielsweise ein Computer für das Kleinunternehmen erworben, kann der Kleinunternehmer die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht zurückfordern. Dieser Nachteil belastet letztlich die Liquidität des Kleinunternehmens und sollte vor dem Schritt Kleinunternehmen anmelden von dem Selbstständigen genau kalkuliert werden, da der Nachteil alle benötigten Betriebsmittel betrifft. Da jedoch jeder Schritt in die Selbstständigkeit niemals gänzlich unüberlegt durchgeführt werden sollte, hat der Status eines Kleinunternehmers im Endeffekt sehr viele Vorteile. Für gewöhnlich ist es im Vorfeld sehr leicht, die Branche sowie die Kundenstämme abzuschätzen und damit auch den zu erwartenden Umsatz einzuordnen. Überdies wird jeder Selbstständige im Verlauf seiner Tätigkeit ein Gespür dafür entwickeln, wie gut oder eben auch schlecht ein aktuelles Geschäftsjahr läuft, sodass sich der Umfang der Tätigkeit dementsprechend anpassen lässt. Als Selbstständiger ist der Mensch sein eigener Chef und muss nicht zwingend der Arbeitstätigkeit nachgehen, wenn die Gefahr besteht, dass gewisse Umsatzwerte überschritten werden könnten. Es gibt jedoch in diesem Bereich auch gewisse gesetzlich geregelte Ausnahmen, sodass der Status des Kleinunternehmens auch dann nicht sofort automatisch in Gefahr gerät, wenn ein Geschäftsjahr einmal umsatztechnisch außerordentlich gut verlaufen ist.