Elektrogesetz und WEEE-Richtlinie im Onlinehandel einfach erfüllen
Das deutsche Elektrogesetz ist die Umsetzung der neuen WEEE-Richtlinie der EU und regelt die Abfertigung für die Inbetriebnahme von Elektronik- und Elektrogeräten und zugleich die Bedingungen für die Entsorgung und die Rücknahme von elektrischen Altgeräten. Die WEEE-Richtlinie der EU macht es vor allem Online-Händlern und Start-ups nicht besonders einfach, die Produkte in der EU am Markt anzubieten. Wer hierbei Unterstützung benötigt kann auch auf Experten wie ecosistant setzen.
Die Bedeutung der WEEE-Richtlinie in der EU
Die WEEE-Richtlinie bzw. die Richtlinie 2012/19/EU über Elektronik- und Elektroaltgeräte – ist eine Bestimmung der EU, welche die Entsorgung und den Umgang von Elektroaltgeräten regelt. WEEE bedeutet hierbei Waste of Electrical and Electronic Equipment.
So regelt diese Richtlinie, wie in den Mitgliedsstaaten der EU mit Elektroschrott umzugehen ist. Diese ist das Äquivalent der Verpackungsrichtlinie der Union für Elektrorecycling. So hat jedes EU-Land seine eigenen Recycling-Anordnungen für Batterien und für Elektroaltgeräte geschaffen. Das generelle Prinzip ist hierbei die erweiterte Verantwortung des Herstellers Anbieter von Elektronik.
Von Bedeutung ist ebenfalls die EPR, die erweiterte Herstellerverantwortung.
Der Grundsatz der erweiterten Verantwortung des Herstellers regelt, dass die Hersteller bzw. die Verkäufer von Elektroartikeln die Verantwortung für deren kompletten Lebenszyklus zu tragen haben. Nach einem Verkauf besteht die Verantwortung daher immer noch. Die Hersteller und Verkäufer müssen zugleich dafür Sorge tragen, was mit den Produkten nach der Verwendung durch den Verbraucher geschieht. Wer also Batterien oder Elektrogeräte auf den Markt bringt, der muss nach dieser EU-Richtlinie für das korrekte Recycling dieser Produkte sorgen.
Die Pflichten für die Händler
Die Händler sind für den korrekten Umgang mit den Elektroaltgeräten verpflichtet. Dazu gehört die sogenannte 1:1 Rücknahme. Solche Anbieter mit einer Verkaufsfläche für Elektronik- und Elektrogeräte von wenigstens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, die Altgeräte des Kunden unentgeldlich wieder zurückzunehmen, wenn zugleich ein neues Gerät erworben wird.
Genauso gilt die 0:1 Rücknahme. Solche Händler mit 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sind genauso verpflichtet, die Altgeräte zurückzunehmen, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Diese Form der Annahme ist lediglich dann verpflichtend, wenn keine der äußeren Maße 25 Zentimeter übersteigt.
Die Rücknahmepflicht besteht ebenfalls im Online-Handel. Dabei haben die Online-Händler mehrere Möglichkeiten ihrer Pflicht zur Rücknahme nachzukommen. Einerseits sind Kooperationen mit dem lokalen Handel und mit sozialen Einrichtungen möglich. Die Kunden können die Altgeräte hierbei zu Einrichtungen in der direkten Nähe bringen. Ebenso denkbar ist eine vertragliche Kooperation mit einem Versandhändler, sodass die Altgeräte in der Nähe abgegeben werden können. Grundsätzlich sind die Online-Händler frei darin, auf welcher Art diese der Pflicht zur Rücknahme nachkommen, jedoch gelten öffentlich-rechtliche Träger wie Wertstoffhöfe nicht als solche Stellen. Händler, welche zur Rücknahme verpflichtet sind, müssen die eingerichteten Stellen zur Rücknahme beim Umweltbundesamt anzeigen.
Die Bedingungen der WEEE-Richtlinie auf den Online-Handel
Die korrekten Vorgaben zum Elektrorecycling fundieren auf der gemeinsamen Vorschrift, unterscheiden sich allerdings in jedem Land. Meist ist das Bezahlen und die Registrierung von Recyclinggebühren bindend. Die Umsetzung, die verantwortlichen Behörden, Institutionen und Recycling-Systeme sowie Gebühren sind generell unterschiedlich.
Vor allem für die Online-Händler entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand. Im Vergleich zu Verpackungen gibt es für WEEE meistens nur geringe oder gar keine Freimengen.