Existenzgründung mit einem Malerbetrieb
Möchten Sie sich mit einem Malerbetrieb selbstständig machen, eventuell auch ohne Meisterbrief? In diesem Ratgeber erfahren Sie die wichtigen Schritte zur Existenzgründung, Gewerbeerlaubnis und -anmeldung, Wahl der Rechtsform sowie Finanzierungsmöglichkeiten.
Als Maler selbstständig machen – Voraussetzungen
Um sich mit einem Malerbetrieb selbstständig machen zu können, benötigen Sie zunächst eine Zulassung bei der Handwerkskammer. Dabei wird geprüft, ob die Erfordernisse für eine Gewerbeerlaubnis erfüllt werden. Am einfachsten ist es, wenn Sie bereits einen Meisterbrief besitzen, da ein sogenannter Meisterzwang besteht. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, ohne Meisterbrief als Maler wie der https://www.wiener-maler.at/ selbstständig zu werden, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden.
Gewerbeerlaubnis im Malgewerbe
Da es sich beim Malerberuf um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, benötigen Sie als selbstständiger Maler eine Gewerbeerlaubnis. Diese erhalten Sie in der Regel problemlos mit einem Meistertitel. Ohne Meistertitel stehen folgende Optionen zur Verfügung, um die Gewerbeerlaubnis zu bekommen:
Sie können einen Meister als Betriebsleiter einstellen
Mit einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
Mit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Hw
Wahl der Rechtsform für Ihren Malerbetrieb
Sind die Zulassungsvoraussetzung geklärt und steht einer Gewerbeerlaubnis nichts im Wege, ist die Wahl der passenden Rechtsform ein nächster erforderlicher Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit mit dem eigenen Malerbetrieb. Die gängigsten Rechtsformen im Handwerk sind Einzelunternehmen, die UG oder auf die GmbH. Aber auch eine andere Rechtsform, wie die GbR, wenn Sie sich mit einem Partner zusammentun, kann sinnvoll sein.
Wichtig bei der Wahl der Rechtsform ist auch, sich mit den steuerlichen Unterschieden sowie „bürokratischen Pflichten“ zu befassen. Eine GmbH hat zwar in der Regel steuerliche Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen, jedoch auch mehr Pflichten (Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss etc.)
Anmeldung bei Behörden mit einem Malerbetrieb
Um als Malerbetrieb richtig starten zu können, muss dieser als Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt offiziell angemeldet werden. Nach der Anmeldung bekommen Sie vom Finanzamt Formulare zur steuerlichen Erfassung, womit dann anschließend eine Steuernummer erteilt werden kann, die Sie auch für zur Rechnungsstellung benötigen.
Wenn Sie sich für die Rechtsform der GmbH oder UG entscheiden, erfordert diese eine Eintragung im Handelsregister.
Eintragung in die Handwerksrolle: Sobald ihr Gewerbe angemeldet haben, nimmt auch die Handwerkskammer zeitnah Kontakt mit Ihnen auf. Mit der Gründung eines Malerbetriebs, der ja als zulassungspflichtiges Gewerbe gilt, ist auch eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerksammer erforderlich.