Existenzgründung mit einer Gerüstbaufirma
Gerüstbauer:innen sind nicht nur in der Baubranche tätig, sondern auch für Messen, Konzerte und sonstige Events, in denen Gerüstsysteme benötigt werden. Häuser, Industrieanlagen, Schiffsbau und Bühnen jeglicher Art und Gebäuderestaurationen erfordern nicht nur für die Konstruktions- oder Bauphase Gerüste, die den lokalen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen gerecht werden. Als klassischer Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk und einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren steht einem mit dem Abschluss eine Beschäftigung in einem Unternehmen in Aussicht. Wenn Sie darüberhinaus eine Selbstständigkeit anstreben, dann erhalten Sie hier wichtige Informationen für Ihren möglichen weiteren Werdegang.
Beruflich selbstständig als Gerüstbauer
Gesellinnen und Gesellen können sich nach 3 Jahren Ausbildung nicht sofort in die Selbstständigkeit mit der Existenzgründung einer Gerüstbaufirma wie https://www.geruestbauwien.at/ begeben.
Wer sich kontinuierlich fort- und weiterbildet, kann in den Managementbereich eintauchen, indem die Qualifikation einer Betriebswirtin bzw. eines Betriebswirtes erworben wird. Gemäß dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Paragraph 7 Absatz 2 können Sie mit einer Mindestberufserfahrung von 6 Jahren im Gerüstbau und davon 4 Jahre in leitender Funktion die Existenzgründung einer Gerüstbaufirma unter eigener Leitung beantragen.
Sollten Sie bereits über einen Meistertitel in einem der Baubranche verwandten Bereich verfügen, kann ebenfalls die Existenzgründung einer Gerüstbaufirma unter eigener Leitung genehmigt werden. Wenn Sie über keinen Meistertitel verfügen, stellen Sie einen Gerüstbaumeister in leitender Funktion ein. Als Existenzgründer sind Sie damit immer noch die Geschäftsführung.
Ansonsten ist der Erwerb des Meisterbriefes als Meisterin bzw. Meister im Gerüstbau ein wichtiger Schritt vor der Existenzgründung. Zeitlich und finanziell höheren bzw. weiteren Aufwand sollten Sie bis zum Erreichen dieses Zieles einkalkulieren.
Bevor Sie schließlich die Tätigkeit aufnehmen können, müssen Sie noch das Gewerbe offiziell anmelden.
Planung als wichtiger Baustein für den anhaltenden Erfolg
Die Existenzgründung einer Gerüstbaufirma und die Gewerbeanmeldung sind auch ein rechtlich entscheidender Schritt. Die Festlegung der Rechtsform sollte im Vorfeld mit juristischem Fachverstand diskutiert werden. Hiervon abhängig sind insbesondere der Handlungsrahmen, die Haftungsbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten.
Risiken und Gefahren des eigenen Ausfalls und der Angestellten müssen durch Versicherungen abgesichert sein. Die laufenden Kosten hierfür sollten im Vorfeld über eine Versicherungsfachkraft erfasst werden.
Das Leistungsspektrum und Networking bestimmen die Überlebenschance auf Dauer. Im mittleren Unternehmenssegment sollten Sie Ihre Ausgaben durch einen Businessplan im Griff haben. Ihr Grundgerüst ist Ihre Lebensgrundlage und kostet in der Anschaffung. Sie sollten daher in der Lage sein, dass ein Großteil Ihrer Gerüste immer im Einsatz ist. Kontakte zu Baufirmen, Sanierungs- und Restaurationsbetrieben sowie Hausverwaltungen liefern das kontinuierliche Auftragsangebot im Sinne von Networking.
Fazit
Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit sind sehr verlockend. Die Möglichkeiten der Existenzgründung einer Gerüstbaufirma sind vielfältig. Unabhängig der wirtschaftlichen Situation wird es immer einen Bedarf an Gerüsten für verschiedene Bau-, Sanierung-, Restaurations- und Eventvorhaben geben. Entscheidend ist die eigene Geschäftsplanung und Zielsetzung, damit es nicht zu zukünftigen existenzgefährdenden finanziellen Liquiditätsproblemen kommt.