Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wer sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen möchte und plant, sein eigenes Unternehmen zu gründen, steht früher oder später vor der Frage, welche Rechtsform dem eigenen Geschäft zugrunde liegen soll. Viele entscheiden sich für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Doch was bedeutet diese Art der Rechtsform eigentlich genau? Welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen und wie kann ich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung überhaupt gründen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

GmbH – das Wichtigste im Überblick

Wer eine GmbH gründen möchte, muss ein einige Punkte beachten. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung sind:

  • eine GmbH kann von einer Person alleine – dann handelt es sich um eine Ein-Personen-GmbH – oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden
  • wer eine GmbH gründen möchte, benötigt ein Stammkapital von 25.000 Euro, die Hälfte davon muss mindestens zum Zeitpunkt der Gründung eingebracht werden
  • das Stammkapital ist gleichzeitig das Firmenkapital und somit das Vermögen, mit dem die beteiligten Gesellschafter einer GmbH haften, persönlich haften die Gesellschafter hingegen nicht
  • die weiteren Kosten für die Gründung einer GmbH belaufen sich auf ungefähr 1.500 bis 2.000 Euro und umfassen unter anderem die Ausgaben für die Beurkundung durch einen Notar, eventuelle Gutachten für Sacheinlagen sowie die Inanspruchnahme eines Steuerberaters
  • in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss es mindestens einen Geschäftsführer geben, welcher im besten Fall im Gesellschaftsvertrag benannt wird

Die einzelnen Schritte bis zur Gründung einer GmbH

Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als die geeignete Rechtsform für seine eigene Firma ausgewählt hat, kann sich an die Gründung heranwagen. Dafür ist ein Notar notwendig, der den Gesellschaftsvertrag beurkunden muss. Anschließend reicht er diesen beim Handelsregister ein. Folgende Schritte sind für die Gründung im einzeln notwendig:

  1. als erstes müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, der unter anderem neben dem Firmennamen und -sitz auch die Höhe des Stammkapitals sowie den Unternehmenszweck beinhaltet
  2. danach suchen Sie mit allen beteiligten Gesellschaftern einen Notar auf, der den Gesellschaftsvertrag laut verliest und eine Liste mit allen Gesellschaftern und allen anderen notwenigen Formalien erstellt
  3. im Anschluss daran wird der Vertrag von allen Gesellschaftern unterzeichnet und von dem Notar beurkundet
  4. jeder Gesellschafter muss dem Notar belegen, dass er die Stammeinlage auf das entsprechende Geschäftskonto der Firma eingezahlt hat
  5. wenn alle Formalitäten erfüllt sind, kann die GmbH beim zuständigen Amtsgericht angemeldet werden, dies geschieht ebenfalls durch den Notar
  6. bis die GmbH von dem Amtsgericht bestätigt wird, erhält sie den Zusatz i.G., was die Abkürzung für ,in Gründung‘ ist

Die Rolle des Finanzamts

Das Finanzamt wird sich kurz nach der Eintragung im Handelsregister bei der neu gegründeten Firma melden und eine Vielzahl an Dokumenten bzw. Informationen anfordern, die für die steuerliche Erfassung nötig sind. Dazu gehören zum Beispiel der Gesellschaftsvertrag, der Auszug aus dem Handelsregister, zu welchem Zeitpunkt die Tätigkeiten der Firma aufgenommen werden, den geschätzten Umsatz und Gewinn für die ersten beiden Jahre, Mietverträge und viele weitere Unterlagen. Auch die Gewerbeanmeldung zählt hierzu.

Die Anmeldung bei den Ämtern

Die vom Finanzamt geforderte Gewerbeanmeldung bedeutet, wie der Name schon sagt, dass die GmbH auch beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Die dafür benötigten Vordrucke gibt es beim Amt selbst. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Details der Anmeldung.
Neben dem Gewerbeamt gibt es noch einige andere Behörden, die aufgesucht werden müssen, wie zum Beispiel die IHK, die Berufsgenossenschaft oder die Bundesagentur für Arbeit.

Nach der Gründung der GmbH

Auch nach der Gründung gibt es eine ganze Reihe an Pflichten, die die Gesellschafter der GmbH erfüllen müssen. Dazu gehört auch die Buchhaltung, die für eine GmbH verhältnismäßig aufwendig ist. Eine normale Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht nicht aus, erforderlich ist die doppelte Bilanzierung. Auch wenn es nach Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Veränderungen kommt, sei es hinsichtlich des Geschäftszwecks oder der Höhe des Kapitals, müssen diese dem Handelsregister gemeldet werden. Darüber hinaus muss im Bundesanzeiger der Jahresabschluss veröffentlicht werden.

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