Gewerbe abmelden – was muss ich beachten?
Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 650.000 Gewerbe abgemeldet. Die Gründe für eine Abmeldung des eigenen Gewerbes können sehr unterschiedlich sein. Eines haben jedoch alle gemein, jeder Unternehmer ist laut § 14 der Gewerbeordnung (GewO) dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen seines Gewerbes unverzüglich anzuzeigen. Dies betrifft natürlich auch die Abmeldung eines Gewerbes.
Meldung an das Gewerbeamt
Nicht nur die Anmeldung eines Gewerbes ist mit Aufwand verbunden, auch das Gewerbe wieder abzumelden verursacht einige Formalitäten und macht gewisse Wege notwendig. Generell kann ein Gewerbe immer abgemeldet werden, egal zu welchem Datum im Jahr. In der Regel ist das offizielle Abmeldedatum auch das Datum, zu welchem die Gewerbeabmeldung vom Gewerbeamt rechtsverbindlich unterzeichnet wird. Selbstverständlich ist es ebenso möglich, einen Wunschtermin anzugeben. Mit der offiziellen Abmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt erlischt das Gewerbe. Dafür wird das Dokument, dass dem Gewerbeamt für die Abmeldung des Gewerbes ausgefüllt vorzulegen ist, mit einem Amtsstempel versehen. Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung umgehend an das Finanzamt weiter. Es ist daher nicht nötig, selbst zum Finanzamt zu gehen.
Diese Unterlagen und Formulare sind für die Gewerbeabmeldung erforderlich
Für den Vorgang der Gewerbeabmeldung gibt es, wie für alle anderen geschäftlichen Meldungen auch, einen einseitigen Vordruck. Die meisten Gewerbeämter in Deutschland verfügen inzwischen über einen Internetauftritt, auf dem ein Dokumentencenter zu finden ist. Gibt man auf der Seite des zuständigen Gewerbeamtes den Begriff Gewerbeabmeldung ein, gelangt man ganz schnell zu dem gesuchten Dokument. Das Formular wird am besten ausgedruckt, da es vom Gewerbetreibenden unterzeichnet werden muss. Die angegebenen Fragen werden nach bestem Gewissen ausgefüllt. Neben den allgemeinen Angaben wie unter anderem Firmenanschrift, Betriebsstätte und Hauptniederlassung müssen auch die Art des abgemeldeten Betriebs sowie die Zahl der bei Geschäftsaufgabe tätigen Personen angegeben werden. Es ist sehr wichtig, die abgemeldete Tätigkeit in dem vorgesehenen Feld noch einmal ganz genau zu beschreiben und bei mehreren Einzeltätigkeiten keine Tätigkeiten zu vergessen. Als Anhaltspunkt ist es praktisch, dafür das Formular zur Gewerbeanmeldung heranzuziehen. Die auf diesem Formular gemachten Tätigkeiten werden am besten Wort für Wort in die Gewerbeabmeldung übertragen. So können keine Fehler auftreten, die eventuell zur Folge haben, dass das Gewerbe nicht vollständig erlischt.
Welche Kosten beim Gewerbe abmelden entstehen
Für die Abmeldung des Gewerbes ist eine einmalige Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Kosten dafür betragen aktuell zwischen 20 und 25 Euro. Die Verwaltungsgebühr kann direkt im Gewerbeamt an der Kasse gezahlt oder auch per Rechnung überwiesen werden.
Gewerbe abmelden: Checkliste
Abmeldung Gewerbeamt
Kunden und Lieferanten informieren
Versicherungen kündigen: Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften …
Kündigung Verträge: Miet- und Pachtverträge, Darlehensverträge usw.
Versorgungsunternehmen kündigen (Telefon, Strom, Gas, Stadtwerke o.ä.)
Veräußerung/Ummeldung Betriebsfahrzeuge
Internetauftritt löschen
GEZ und GEMA abmelden
Nachsendeantrag erstellen
Gewerbe abmelden – was sonst noch zu erledigen ist
Mit der Abmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt und dessen Weitermeldung an das Finanzamt ist die amtliche Meldung erledigt. Ehemalige Gewerbetreibende sollten jedoch beachten, dass sie noch einige weitere abschließende Tätigkeiten vornehmen müssen. Sind sie Mitglied der IHK, ist diese über die Beendigung der Tätigkeit zu informieren. Eventuell müssen Gewerberäume sowie die entsprechenden Medien wie Strom und Telefon/ Internet gekündigt werden. Auch bestehende Versicherungen wie die Betriebshaftpflichtversicherung oder die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für die Mitarbeiter müssen gekündigt werden. Selbstverständlich muss am Jahresende noch einmal eine Steuererklärung für das Gewerbe erstellt werden. Wer einen Steuerberater hat, informiert diesen am besten umgehend über die geplante Geschäftsaufgabe.
Fazit
Wie beim Gewerbe anmelden ist auch beim Gewerbe abmelden einiges zu beachten. Am besten ist es, Schritt für Schritt vorzugehen und sich zunächst das Formular für die Gewerbeabmeldung über das Internet zu besorgen. Wer sich über eventuelle weitere Schritte nicht sicher ist, kann sich beim Gewerbeamt informieren oder alternativ auch seinen Steuerberater oder Buchhalter befragen.