Gewerbe anmelden – Tipps für den Start in die Selbstständigkeit

Wer in Deutschland mit Waren oder Dienstleistungen Handel betreibt, muss ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind nach § 18 Umsatzsteuergesetz die sogenannten Freiberufler. Diese sind von der Anmeldepflicht frei, da sie bereits als Ausübender eines freien Berufes beim Finanzamt geführt werden. Freie Berufe sind beispielsweise Ärzte, Anwälte, Ingenieure und viele weitere Tätigkeiten. Die zuständigen Finanzbeamten beurteilen im Zweifel Einzelfälle auf Antrag. Eine Liste der freien Berufe kann überdies bei der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) erfragt werden.

Gewerbe anmelden: Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Gewerbe wird beim Gewerbeamt der Stadt beantragt. Der Antrag kann persönlich sowie schriftlich oder online erfolgen. Vorzulegen ist der Personalausweis oder ein Reisepass zusammen mit der Meldebescheinigung des Wohnsitzes. Auch ein Dritter kann das Gewerbe anmelden. Dazu benötigt er lediglich eine Vollmacht des Anzumeldenden sowie eine Fotokopie des Ausweises. Ist es erforderlich das neue Unternehmen ins Handelsregister einzutragen, so muss auch noch der Handelsregisterauszug bei der Anmeldung vorgelegt werden sowie ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen, wie die Eröffnung eines Gastronomiegewerbes oder einen Handwerksbetrieb. Dann sind weitere Papiere vorzulegen, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gewerbeerlaubnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Im Zweifel ist wiederum die zuständige IHK die erste Anlaufstelle bei der Klärung von Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Gewerbeform.

Beim Gewerbeamt: Gewerbe anmelden – für Gesellschaften

Bei einem Einzelunternehmen, wie zum Beispiel bei einem Einzelkaufmann, muss übrigens der Inhaber des Geschäfts der Antragsteller sein. Bei Personengesellschaften wie einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) muss der Geschäftsführer das Gewerbe anmelden. Die Anmeldung kann jedoch auch von den geschäftsführenden Gesellschaftern durchgeführt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise einer Aktiengesellschaft (AG), muss der vertretungsberechtigte Geschäftsführer das Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt ist in den meisten Fällen in der Stadt-, Gemeinde- beziehungsweise Kreisverwaltungsbehörde zu finden. In einigen Orten ist die IHK für Gewerbeanmeldungen zuständig. Nach erfolgreicher Anmeldung des Gewerbes wird ein Gewerbeschein erteilt. Dafür müssen in der Regel zwischen 15 und 50 Euro bezahlt werden.

Was muss nach der erfolgreichen Anmeldung getan werden?

Wer sein Gewerbe anmelden muss, wird im Weiteren mit einer Anzahl von folgenden Vorgängen konfrontiert. Die Behörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde, gibt in einigen Fällen eine Mitteilung an die Berufsgenossenschaft weiter. Außerdem kann eine Meldung an die IHK, an das Amtsgericht (Handelsregister) oder ans Statistische Landesamt erfolgen. Für den Fall, dass ein oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt werden sollen, stellt die Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer aus, die im Übrigen aus acht Stellen besteht. Darüber hinaus ist ein Beitritt bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Dabei handelt es sich um eine Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Diese sind dadurch während der Arbeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg zum oder vom Büro nach Hause versichert.

Muss das Finanzamt informiert werden?

Wer ein Gewerbe anmelden muss, sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Finanzamt sofort von der Stadt eine Information über die Anmeldung erhält. In der Folge müssen die verschiedenen Steuern an den Staat abgeführt werden. Fällig werden unter anderem:

  • Die Umsatzsteuer (USt) wird auf den Umsatz berechnet.
  • Die Einkommensteuer (ESt) wird nach der Einkommenssteuererklärung vom Einkommen abgezogen.
  • Die eingenommene Mehrwertsteuer (MwSt.) muss gegen die ausgegebene MwSt. verrechnet und abgeführt werden.
  • Die Gewerbesteuer (GewSt) wird ebenfalls vom Staat erhoben. Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer haben jedoch einen hohen Freibetrag, der derzeit bei 24.500 Euro liegt.
  • Die Körperschaftsteuer (KSt) muss von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereinen und ähnliche Gesellschaften abgeführt werden. Diese beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Wer sich mit den einzelnen Steuerarten nicht auskennt, sollte einen Fachmann wie einen Steuerberater hinzuziehen. Eine Übersicht über die Steuerarten und ihre genaue Bedeutung kann von der IHK angefordert werden.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbetreibender kann möglicherweise von bestimmten gesetzlichen Regelungen profitieren, die einen übermäßig hohen bürokratischen Aufwand entfallen lassen. Außerdem lassen sich dadurch am Rande auch noch paar sparen. Zum Kleingewerbe gehören Unternehmen, die keinen eingerichteten Geschäftsbetrieb besitzen. Bei der Gründung darf der Umsatz höchstens 17.500 Euro betragen. Im Folgejahr darf er nicht über 50.000 Euro liegen. Wer ein solches oder ähnliches Gewerbe anmelden möchte, wird beim Finanzamt als Unternehmer geführt. Er ist jedoch kein Kaufmann.

Die Vorteile eines Kleinunternehmens im Überblick:

  • keine Bilanzierungspflicht für das Kleingewerbe
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen innerhalb des Geschäftsjahres entfallen
  • kein Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen
  • bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss die Vorsteuer nicht abgezogen werden

Fazit

Wer ein Gewerbe anmelden muss, kann sich viele Informationen vorab bei der IHK besorgen. Diese hilft gerne und schnell weiter. Das Gewerbeamt ist in der Regel innerhalb der zuständigen Verwaltung zu finden. Dafür muss niemand persönlich das Gewerbebüro aufsuchen. Denn auch ein schriftlicher Antrag sowie das Ausfüllen eines Onlineformulars sind zulässige Mittel zur Antragsstellung. Die Gewerbeanmeldung bleibt nicht ohne Folgen. Auf jeden Fall meldet sich das Finanzamt mit einer neuen Steuernummer. Es müssen fortan diverse Steuern an den Staat abgeführt werden. Für Neulinge empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.

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