gGmbH: Die Rechtsform für gemeinnützige Unternehmen

Bei der gGmbH handelt es sich um eine Rechtsform für gemeinnützige Unternehmen. Diese Rechtsform ist ideal für diese Unternehmen zugeschnitten. Sie profitiert von attraktiven Steuervergünstigungen, die sonst nur im Vereinsrecht zu erlangen sind, sowie von den Vorteilen der klassischen GmbH. Eine gGmbH eignet sich perfekt für soziale Entrepreneure. Sie verfolgen mit ihrem Unternehmen soziale und gemeinnützige Zwecke. Obwohl soziale und gemeinnützige Einrichtungen seit Jahrhunderten existieren, sind die Zahlen der Gründungen dieser Einrichtungen in den letzten Jahren rasant angestiegen.

Voraussetzungen für die Gründung der gGmbH

Um eine gemeinnützige GmbH gründen zu können, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Die gemeinnützige GmbH ermöglicht die Umsetzung gemeinnütziger Projekte in einem steuerlich vorteilhaften Rahmen, der gleichzeitig auch rechtlich sicher ist. Der Unternehmenszweck muss zunächst genau festgelegt sein. Es muss sich hierbei um die Förderung von Bildung, Wissenschaft oder Forschung handeln. Jedoch können auch Themen wie Kunst, Kultur, Umweltschutz oder Denkmalschutz zum Unternehmenszweck gehören. Solange der Unternehmenszweck einen gemeinnützigen Hintergrund hat, sind keine Grenzen gesetzt. Weiterhin beträgt das Stammkapital 25.000 EUR, wovon mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Eine Eintragung ins Handelsregister ist überdies ebenfalls erforderlich.

Steuervorteile der gGmbH

Die gemeinnützige GmbH bietet zahlreiche, attraktive Steuervorteile. Die Haftungsbeschränkung ist der primäre Vorteil dieser Rechtsform. Somit bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter außen vor. Die GmbH haftet lediglich mit ihrem Stammkapital. Für jegliche Leistungen, die die gGmbH im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeit erbringt, können die steuerlichen Vorteile ausgeschöpft werden. Sie ist von der Körperschaft- sowie Gewerbesteuer befreit. Dies führt dazu, dass sie ihre erzielten Gewinne in das Unternehmen ohne Abzüge reinvestieren kann. Werden Leistungen im Bereich des Wirtschaftsbetriebs erbracht, ist die gemeinnützige GmbH wie eine herkömmliche GmbH zu behandeln. Hierbei ist anzumerken, dass die diese Leistungen in der Buchführung eindeutig abzugrenzen sind. Die Abführung der Umsatzsteuer wird bei einer gGmbH ebenfalls vereinfacht. Je nach Art sowie Leistung ist es möglich, eine komplette Befreiung der Umsatzsteuer zu erlangen. Dies ist aber nur möglich, sofern dieser Umsatz für den ideellen, mithin steuerfreien, Bereich erzielt wurde. Für den wirtschaftlich ausgerichteten Teil der gGmbH greift in der Regel der Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. In Bezug auf Spendengelder wurde eine Regelung geschaffen, die auch anderen Unternehmern zugutekommt. Denn im Regelfall wird eine gemeinnützige GmbH gegründet, um gemeinnützige Zwecke zu verwirklichen. Für dieses Vorhaben werden Spenden von außerhalb des Unternehmens benötigt. Damit die Spender ihre Spenden auch steuermindernd geltend machen können, ist die gGmbH dazu berechtigt, Steuerbescheinigungen auszustellen. 

Umwandlung von Vereinen

Nicht nur bei Gründern und sozialen Unternehmern gewinnt die gGmbH als Rechtsform immer mehr an Popularität. Mittlerweile fällt die Wahl auch auf die gGmbH, wenn die Umwandlung von Vereinen, Stiftungen oder Verbänden vollzogen werden soll. Denn die Eintragung in das Vereinsregister von wirtschaftlichen Vereinen ist mittlerweile untersagt. Jedoch ist die Eintragung ins Vereinsregister zwingend notwendig. Andernfalls erlangt ein Verein keine Rechtsfähigkeit. Bei Kitas oder Dorfläden handelt es sich regelmäßig um wirtschaftliche Vereine. Durch die gemeinnützige GmbH lässt sich dieses Problem umgehen.

Fazit zur Rechtsform gGmbH

Abschließend ist zu sagen, dass die Rechtsform der gGmbH tatsächlich zahlreiche Vorteile bietet. Nicht umsonst erfreut sich diese Rechtsform immer größerer Beliebtheit bei Neugründern. Mit dieser Rechtsform hat der Staat ein attraktives Modell zur Förderung von Unternehmen geschaffen. Ein Unternehmen, welches einem gemeinnützigen Zweck dient, mit den Vorteilen der herkömmlichen GmbH ausgestattet, ist nicht nur für Neugründer ansprechend, sondern auch für die Umwandlungen von Vereinen. Denn ohne dieses Modell ist das Aussterben von Kitas sowie Dorfläden in absehbarer Zeit garantiert.

 

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