GmbH & Co. KG – Definition und Besonderheiten

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG. Hier erfährst Du Einzelheiten zur Gründung, den rechtlichen Besonderheiten und ob diese Unternehmensform für Dich infrage kommt.

Was bedeutet GmbH & Co. KG?

Die Abkürzung GmbH & Co. KG steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft“ und setzt sich aus einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft sowie einer Personengesellschaft (KG) zusammen. Wenn Du eine GmbH & Co. KG gründen möchtest, bestimmst Du als Komplementär eine GmbH. Das hat den Vorteil, dass durch die GmbH als Komplementär dessen Haftung begrenzt ist. Wichtig zu wissen ist, dass keine natürliche Person auf diese Weise die unbegrenzte Haftung übernehmen muss. Eine GmbH, die bereits besteht oder frisch gegründet wurde, wird durch einen Gesellschaftsvertrag zu einer GmbH & Co. KG. Du benötigst dafür die GmbH und mindestens einen Kommanditisten. Für die Eintragung ins Handelsregister, die durch einen Notar erfolgt, sind alle Gesellschafter erforderlich. Wird die Gesellschaft in dieser Form gegründet, muss im Namen zwingend der Zusatz „GmbH & Co. KG“ enthalten sein.

Wann ist die Gründung einer GmbH & Co. KG sinnvoll?

Wenn durch eine gewisse Anzahl an Kommanditisten eine relativ hohe Einlagesumme entsteht und die Komplementäre nicht in die persönliche Haftung gehen wollen, ist eine GmbH & Co. KG angebracht. Du als GmbH würdest dann zum Beispiel nur mit der Höhe der Einlage haften, was bei einer KG nicht der Fall wäre. In Konstruktionen wie dieser würdest Du als GmbH auch die Geschäftsführung übernehmen, was bedeutet, dass Dein Einfluss auf die Personengesellschaft relativ groß ist. Ein weiterer Vorteil dieser Rechtsform ist es, dass die Kapitalbeschaffung nicht kompliziert ist. Da Aufgrund der Haftungsregelungen die Banken von einer GmbH nicht viel bekommen, nimmt die GmbH & Co. KG einfach neue Investoren auf und kann sich somit ohne Probleme weiter finanzieren. Diese Rechtsform eignet sich für Familienunternehmen, im Falle der Übernahme einer Firma, für Vermögensverwaltungen und generell für Handelsunternehmen. Freiberufler sowie Unternehmen mit künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken sind nicht zur Gründung einer GmbH & Co. KG berechtigt.

Was Du bei der Gründung einer GmbH & Co. KG beachten musst

Diese Unternehmensform kannst Du als Einmannbetrieb gründen, Du musst dabei sowohl Gesellschafter oder Geschäftsführer der GmbH sein und gleichzeitig der Kommanditist, also der Kapitalgeber, der KG sein.

  • Um eine GmbH zu gründen, benötigst Du mindestens 25.000 Euro Stammkapital, zur Hälfte einzahlungspflichtig.
  • Für die „GmbH & Co. KG“ zahlst Du nur knapp 250 Euro. Die Gründung der GmbH an sich kostet 500 Euro.
  • Im Gegensatz zur GmbH ist hier kein Mindeststartkapital gefragt.

Natürlich muss trotzdem genügend Geld vorhanden sein, um die Zeit zu überbrücken, bis das Unternehmen Gewinne erzielt. Dieses Kommanditkapital wird auf das Kapitalkonto I eingezahlt, Gewinne und Ausgaben des Unternehmens hingegen auf Kapitalkonto II. Die Kommanditisten können Bar- oder Sachleistungen ab dem Betrag von einem Euro leisten, was bei der Gründung der GmbH & Co. KG im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben wird. Während die Gründung der GmbH im Handelsregister in der Abteilung B eingetragen wird, erfolgt die Eintragung der GmbH & Co. KG in der Abteilung A. Im Handelsregister werden ebenfalls die Haftsummen der Kommanditisten eingetragen. Diese Haftsumme kann mit den jeweiligen Kapitaleinlagen identisch sein, kann jedoch auch abweichend definiert sein. Auf das Gesellschaftsvermögen einer GmbH & Co. KG wird das Prinzip der Gesamthandschaft angewendet. Das bedeutet, Du kannst als Geschäftsführer nicht alleine über das Vermögen bestimmen, die Entscheidung obliegt immer den Gesellschaftern gemeinsam.

Rechtliche Besonderheiten einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG unterliegt dem Handelsrecht, was bedeutet, dass eine doppelte Buchführung und ein Jahresabschluss erfolgen müssen. Eine Inventur ist regelmäßig durchzuführen und der Gesetzgeber schreibt vor, die Bücher zehn Jahre aufzubewahren. Was die Gewinne und Verluste angeht, greifen entweder die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach § 167 HGB oder das, was im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird. Legst Du das HGB zugrunde, beträgt der jährliche Gewinnanteil bei dieser Unternehmensform für alle Beteiligten, ob Kommanditist oder Komplementär, vier Prozent der Einlage, höhere Gewinne sollten in angemessenem Verhältnis aufgeteilt werden. Der Gesellschaftsvertrag kann andere Regelungen festlegen. In der GmbH & Co. KG musst Du auch Besonderheiten bezüglich der Geschäftsleitung beachten, häufig besteht eine Personalunion aus Kommanditist und Geschäftsführer der komplementären GmbH. Dann ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag die Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB festzulegen, was bedeutet, Insichgeschäfte auszuschließen. Steuerlich kannst Du damit rechnen, für die Komplementär-GmbH Körperschaftssteuer und in der GmbH & Co. KG Gewerbe-, Umsatz- und gegebenenfalls Lohnsteuer zu entrichten. Die Kommanditisten zahlen Einkommenssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

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