Gründungszuschuss: mit einem Gründerzuschuss durchstarten
Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen ein Schock. Der plötzliche Verlust seiner täglichen Beschäftigung kann leicht zu Selbstzweifel und Depressionen führen. Auf der anderen Seite kann Arbeitslosigkeit auch die Chance für einen Neubeginn bieten. Nicht wenige Menschen machen sich aus dieser Situation heraus selbstständig. Der Staat unterstützt die Bemühungen mit einem Gründungszuschuss.
Die Voraussetzungen für einen Gründerzuschuss
Wichtig ist, dass ein Gründerzuschuss nur aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus gewährt wird. Wer eine Arbeitsstelle kündigt und sich anschließend sofort ein Geschäft gründet, erhält keinen Gründungszuschuss. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller durch seine Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet. Wer ein Konzept vorlegt, das nur wenige Stunden Arbeit in der Woche beinhaltet, erhält ebenfalls keine Förderung. Wenn der Antrag auf Gründerzuschuss gestellt wird, muss der Arbeitslose noch mindestens einen Anspruch von 150 Tage haben. Theoretisch ist es auch möglich, eine Arbeitsstelle selbst zu kündigen und Gründungszuschuss zu erhalten. Allerdings muss der Antragsteller bedenken, dass bei einer Eigenkündigung das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt. Diese beträgt meist drei Monate. Der Bezug des Arbeitslosengeldes verkürzt sich dadurch um diese Zeit, sodass dem zukünftigen Unternehmer weniger Zeit bleibt, um einen Antrag zu stellen.
Tragfähigkeit des Konzepts und fachliche Eignung
Der Gründer muss sein Konzept zunächst dem Arbeitsvermittler vorlegen. Dieser trifft die Entscheidung, ob der Antragsteller fachlich und persönlich für die angestrebte Tätigkeit geeignet ist. Hat er Zweifel, wird er weitere Maßnahmen in die Wege leiten. Oft wird vom Antragsteller verlangt, dass dieser an einer entsprechenden Weiterbildung teilnimmt. In den meisten Fällen wird der Arbeitsberater zur fachlichen Eignung wenig sagen können, da die Anforderungen in den einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich sind. Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, ist es wichtig, dass er sein Vorhaben einer fachkundigen Stelle zur Begutachtung vorlegt. Typische Anlaufstellen sind unter anderem:
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Banken und Kreditinstitute
- Steuerberater
- Gründerzentren
Das Gutachten wird erst nach der Prüfung des Geschäftsvorhabens erstellt. Dazu ist es notwendig, einen Businessplan zu erstellen. Der Unternehmer sollte sich ein paar Tage Zeit lassen, wenn er einen solchen verfasst. Da dieser für einen Gründungszuschuss sehr wichtig ist, wird er im nächsten Kapitel ausführlicher behandelt.
Die Erstellung eines Businessplanes
Ein Businessplan sollte nicht nur erstellt werden um ein positives Gutachten zu bekommen. Durch die schriftliche Fixierung des Vorhabens wird einigen Gründern erst klar, ob das Konzept funktionieren kann. Für die Erstellung gibt es eine Software. Diese enthalten die verschiedenen Punkte, die dann nur ausgefüllt werden sollten.
Der Plan sollte folgende Themen behandeln:
- Der Businessplan für einen Gründerzuschuss sollte zunächst eine Zusammenfassung beinhalten. Dadurch kann sich der Gutachter sofort ein erstes Bild von dem Vorhaben machen.
- Die Person des Gründers: Hier sollte der Antragsteller einen kurzen Lebenslauf einfügen und erklären, warum er sich für diese Art der Tätigkeit eignet.
- Als nächste erklärt der angehende Unternehmer seine Geschäftsidee.
- Marktanalyse: Nur selten hat der Antragsteller eine Idee, die es bisher noch nicht gibt. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Konkurrenz zu kennen. Wenn möglich ist es wichtig, das Alleinstellungsmerkmal der Idee herauszuarbeiten.
- Strategie und Unternehmensziele: Hier gilt es, für die nächsten Jahre konkrete Ziele zu definieren.
- Wichtig ist auch das Marketing. Hier beschreibt der Antragsteller die geplanten Werbeformen. Natürlich müssen an dieser Stelle auch die Kosten erwähnt werden.
- Im siebten Teil müssen die Rechtsformen, das geplante Personal und die Organisation des Unternehmens genannt werden.
- Schließlich ist noch ein detaillierter Finanzplan notwendig. Dieser besteht aus verschiedenen Plänen. Wichtig sind der Umsatzplan, der Kostenplan und der Liquiditätsplan. Vor allem in der Startphase ist ein Liquiditätsplan unverzichtbar. Dieser zeigt die Differenz zwischen Ausgaben und den Einnahmen auf. Nur bei ausreichender Liquidität kann eine Firma erfolgreich geführt werden.
Höhe des Gründungszuschusses, Bezugsdauer und soziale Absicherung
Der Gründungszuschuss ist genauso hoch wie die Höhe des Arbeitslosengeldes. Beim Gründerzuschuss kommen allerdings noch 300 Euro hinzu, da sich der Unternehmer selbst absichern muss. Das Geld kann er bis zu einer maximalen Bezugsdauer von 15 Monaten erhalten. Anfangs erhält er den Zuschuss nur für sechs Monate. Nach diesem Zeitraum bekommt er nur noch 300 Euro für die Beiträge zur Sozialversicherung. Um diesen Betrag zu bekommen, muss er eine geschäftliche Tätigkeit nachweisen. Vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss sich der Unternehmer unbedingt um die Sozialversicherungen kümmern. Auf jeden Fall ist eine Krankenversicherung notwendig. Die Rentenversicherung ist sinnvoll, aber nicht immer notwendig. Wer möchte, kann noch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Sollte er nach der Selbstständigkeit doch wieder arbeitslos werden, springt diese Versicherung ein. Der Gründungszuschuss ist darüber hinaus steuerfrei.
Fazit
Der Gründerzuschuss wird jedem gewährt, der nach einer beruflichen Tätigkeit arbeitslos wird. Beim Gespräch mit dem Arbeitsberater kann der Interessent abklären, ob ein Gründungszuschuss für ihn in Frage kommt. Danach muss er sich um eine fachliche Stellungnahme bemühen. Das ist in der Regel kein Problem, wenn der zukünftige Gründer einen fachlich fundierten Businessplan vorlegt. Danach kann er für zunächst sechs Monate mit dem Gründungszuschuss rechnen. Nach dieser Zeit muss er einen geschäftlichen Erfolg nachweisen. Nun bekommt er nur noch einen Zuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro.