Kapitalgesellschaft – Was musst du wissen?
Die Kapitalgesellschaft gehört zu der Gruppe der Handelsgesellschaften. Ihr gegenüber steht die Personengesellschaft, bei der die Tätigkeiten sowie die Haftung der beteiligten Gesellschafter im Mittelpunkt stehen. Bei einer Kapitalgesellschaft hingegen geht es vor allem um die finanzielle Beteiligung der einzelnen Gesellschafter und nicht um deren Persönlichkeit oder individuellen Fähigkeiten.
Im Mittelpunkt steht das Kapital
Eine Mitarbeit des Investors in dem Unternehmen ist nicht erforderlich. Die überwiegende Zahl der Anteilseigner sind nicht in dem Unternehmen tätig, in dem investiert wurde. Allerdings kann die Kapitalgesellschaft als juristische Person zum Beispiel mit ihren Gesellschaftern durchaus Geschäftsführungs-oder Arbeitsverträge abschließen. Insofern werden bei dieser Form von Handelsgesellschaft die Gesellschaft von den Gesellschaftern getrennt, was bei einer Personengesellschaft nicht der Fall ist.
Gesellschafter per Kapitaleinlage
Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft setzt lediglich voraus, dass eine Kapitaleinlage geleistet wird. Somit ist das Kapital bei dieser Gesellschaftsform, wie der Name schon erkennen lässt, das ausschlaggebende Faktum. Die Anteile die der Gesellschafter durch die Kapitaleinlage erwirbt, werden auf diesen übertragen. Für die Aktiva des Unternehmens hat das keine Bedeutung. Allerdings erhält der Gesellschafter entsprechend seiner Einlage ein Mitspracherecht. Wie stark das Mitspracherecht beispielsweise bei einer betrieblichen Beschlussfassung ist, richtet sich nach der Höhe der Kapitaleinlage.
Allerdings haftet der Gesellschafter, wenn auch nur eingeschränkt.
Kapitalgesellschafter haftet nicht mit persönlichem Vermögen
Ein Hauptmerkmal der Kapitalgesellschaft ist die Haftung ihrer Gesellschafter. Anders als bei der Personengesellschaft wie zum Beispiel ein OHG-Gesellschafter beziehungsweise Komplementär einer Kommanditgesellschaft, haftet der Kapitalgesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen. Bei der Kapitalgesellschaft hingegen ist die Haftung generell auf das Gesellschaftsvermögen beziehungsweise der jeweiligen Einlage des Gesellschafters beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist nicht möglich. Diese Art von Handelsgemeinschaft wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bezeichnet.
Welches Mindestkapital muss eine Kapitalgesellschaft aufbringen?
Da die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist, hat der Gesetzgeber ein Mindestkapital pro Gesellschaft von 25.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro vorgesehen, um so ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Substanz sicherzustellen. Die Kapitaleinlage, die die Gesellschaft leisten müssen, erfolgt üblicherweise in der Form einer Bareinlage. Es ist aber auch möglich, eine Beteiligung an der Gesellschaft mittels einer Sacheinlage zu erhalten. So ist das Einbringen einer Maschine oder einer bestimmten Lizenz in den Betrieb als Äquivalent zur Bareinlage anerkannt.
Wie entsteht eine Kapitalgesellschaft?
Eine Kapitalgesellschaft entsteht mit ihrer Eintragung ins Handelsregister, was als konstitutive Eintragung bezeichnet wird. Bevor die Eintragung erfolgen kann, muss ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Allerdings kann das Unternehmen auch schon vor der Eintragung in Handelsregister tätig werden. Während dieser Zeit wird das Unternehmen rechtlich als Vor-GmbH oder GmbH in Gründung gesehen.
Welche Kapitalgesellschaften gibt es?
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (Unterform einer GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kann auch die Rechtsform der Unternehmergesellschaft, mit geringem Kapitalaufwand gegründet werden. Allerdings muss die Vorgabe von 25.000 Euro als Mindestkapital dennoch erfüllt sein, um ins Handelsregister eingetragen werden zu können.
Höhere Einlagen sind hingegen bei einer Aktiengesellschaft erforderlich. Hier liegt das Mindestkapital des Unternehmens bei 50.000 Euro. Zudem muss ein Aufsichtsrat gewählt werden, der aus drei Mitgliedern der Gesellschaft und einem Vorstand bestehen muss.