Nebengewerbe als zweites Standbein?
Sie haben eine innovative Geschäftsidee, mit der Sie den Weg in die Selbständigkeit wagen wollen? Damit sind Sie durchaus nicht alleine. Viele legendäre Gründungen von Geschäften sind beispielsweise in einer Garage entstanden. Doch der Weg in die Selbständigkeit ist stets mit Risiken behaftet, daher ist es ratsam, zunächst mit einem Nebengewerbe zu beginnen.
Was ist ein Nebengewerbe?
Laut Definition ist ein Nebengewerbe jedes angemeldete Gewerbe , dass weder hauptberuflich, noch in Vollzeit ausgeübt wird. Nur wenn in dem Gewerbe nicht mehr als etwa 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird, handelt es sich um ein Nebengewerbe. Die Art des Gewerbes spielt dabei keine Rolle, da sich mit der Bezeichnung Nebengewerbe keine Rechtsform ableiten lässt. Daher kann im Prinzip jedes Gewerbe zum Nebengewerbe werden. Wichtig ist nur, dass die Selbständigkeit neben einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird und somit der Lebensunterhalt durch den Hauptberuf bestritten wird.
HINWEIS: Wie viele Stunden Sie in dem Nebengewerbe arbeiten ist für das Finanzamt ohne Bedeutung, denn dort werden alle Gewerbe unabhängig von der Arbeitszeit gleich behandelt. Allerdings ist die Dauer der Nebentätigkeit für die Krankenversicherung und Sozialversicherung von Interesse.
Wenn die Krankenkasse das Nebengewerbe als solches anerkennt, fallen für Sie keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge an, da die nebenberufliche Tätigkeit durch die Krankenversicherung des Hauptberufes gedeckt ist.
TIPP: Wenn Sie Sich nebenberuflich selbständig machen wollen, ist es ratsam sich vorher bei der Krankenkasse zu erkundigen, welche Kriterien konkret für die Anerkennung des Nebengewerbes erfüllt sein müssen.
Kleingewerbe oder Nebengewerbe
Mal wird die nebenberufliche Selbständigkeit als Kleingewerbe, mal als Nebengewerbe bezeichnet. Welche Bezeichnung die richtige ist, stellt sich eigentlich nicht, da es beide Begriffe streng genommen gar nicht gibt.
Bei der Gewerbeanmeldung wird zwar gefragt, ob sie das Gewerbe als Haupt-oder Nebenerwerb ausüben möchten, doch diese Auskunft ist nur für die Statistik von Interesse. Ob Sie die nebenberufliche Tätigkeit als Nebengewerbe oder Kleingewerbe bezeichnen ist rechtlich bedeutungslos. Allerdings gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dabei handelt es sich aber nur um ein Steuererleichterungsverfahren, das fälschlicherweise oft als Begriffsdefinition für das Kleingewerbe herangezogen wird. Eine bestimmte Gewerbeform lässt sich durch die Regelung aber tatsächlich nicht ableiten. Die Steuererleichterung nach § 19 UStG kann jeder in Anspruch nehmen, der sich nebenberuflich Selbständig macht. Dabei spielt es keine Rolle diese als Neben- oder Kleingewerbe bezeichnet wird. Entscheidend ist allein der Gewinn der mit dem Gewerbe erzielt wird. Wird ein Geschäftsgewinn von 17.500 Euro im Jahr nicht überschritten, müssen Sie keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
HINWEIS: Wird das Gewerbe hauptberuflich ausgeübt und dabei die Grenze von 17.500 Euro pro Jahr nicht überschritten, wird das als Kleinunternehmen bezeichnet. Dennoch findet die Kleinunternehmerregelung auch bei gewerblichen Tätigkeiten Anwendung, die nebenberuflich stattfinden.
TIPP: Bei der Gewerbeanmeldung sollten Sie unbedingt Nebenerwerb und die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um so steuerliche Vorteile zu erhalten.
Welche Vorteile bietet das Nebengewerbe?
Wer sich für eine nebenberufliche Selbständigkeit entscheidet geniest einige Vorteile:
1. Finanzielle Absicherung
Das Nebengewerbe hat den Vorteil, dass je nach Erfolg des Unternehmens mehr Geld zur Verfügung steht. Somit bietet ein Nebengewerbe durchaus eine attraktive Möglichkeit sich ein zweites Standbein zu schaffen. Allerdings sollte der zu erwartende Gewinn nicht überbewertet werden, denn mit einer nebenberuflichen Tätigkeit die nicht mehr als 15 Stunden in der Woche veranschlagen darf, kann nur schwer das große Geld verdient werden.
2. Erhöhte Bonität
Ein erfolgreich geführtes Nebengewerbe kann bei einem Kreditantrag eine wichtige Rolle spielen, da durch den erzielte Gewinn die Bonität erhöht wird. Ein Umstand, der von jedem Finanzinstitut gerne gesehen wird.
3. Test der Selbständigkeit
Die Ausübung des Gewerbes als Nebeneinkunft bietet die Möglichkeit die Selbständigkeit zu testen. Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn später das Gewerbe als hauptberufliche Tätigkeit geplant ist.
Nachteile des Nebengewerbes
So viele Vorteile das Nebengewerbe auch bietet, gibt es doch einige Schattenseiten wie zum Beispiel:
- Freizeit wird für das Nebengewerbe verwendet
- Eventuell Geld aus der hauptberuflichen Tätigkeit in das Nebengewerbe investiert werden
- Zuviel Arbeit schädigt die Gesundheit
Nebengewerbe kann sich lohnen
Wenn Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit etwas Geld verdienen wollen, ist ein Nebengewerbe sicherlich eine attraktive Alternative. Doch sollten Sie nicht vergessen, dass zu viel Arbeit nicht nur mehr Geld bedeutet, sondern unter Umständen auch die Gesundheit schädigt.