Rechtsform Einzelunternehmen – Definition und Besonderheiten

Das Einzelunternehmen ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Rechtsform bei Unternehmern. Das liegt daran, dass das Einzelunternehmen für viele Berufe besonders geeignet ist. Abgesehen davon hat die Einzelfirma gegenüber anderen Rechtsformen einige signifikante Vorteile. Es existieren jedoch auch einige Nachteile, über die sich ein Gründer im Klaren sein sollte, bevor er sich für die Wahl dieser Rechtsform entscheidet.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Von einem Einzelunternehmen spricht man, wenn ein Unternehmer alleine ein Gewerbe führt. Das Eigenkapital kommt nur vom einzelnen Unternehmer und muss bei der Unternehmensgründung keine bestimmte Höhe haben. Es wäre demnach theoretisch möglich, ein Einzelunternehmen anzumelden, ohne einen Cent Eigenkapital vorzuweisen. Generell sind Kosten und Aufwand bei der Gründung eines Einzelunternehmens, im Vergleich zu anderen Rechtsformen, sehr gering. Ein weiteres Merkmal des Einzelunternehmens ist, dass der Unternehmer absolut unbeschränkt haftet, und zwar mit seinem Betriebsvermögen und mit seinem Privatvermögen. Der Einzelunternehmer hat die alleinige Entscheidungsgewalt, was sein Unternehmen angeht. Auch obliegt es nur dem Einzelunternehmer, seine Firma nach außen zu vertreten.

Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens

Um ein Einzelunternehmen zu Gründen ist Eigenkapital nicht notwendig. Darin unterscheidet sich diese Rechtsform von anderen Rechtsformen, bei denen bis zu 50.000 Euro Eigenkapital zwingend notwendig sein können. Es ist trotzdem von Vorteil, über eigenes Kapital zu verfügen. Das mindert zum einen das Risiko, sollte etwas schief gehen und das Einzelunternehmen scheitern. Zum anderen ist eine gute Liquidität oft Grundvoraussetzung für einen Kredit. Unternehmer, die absolut nicht zahlungsfähig sind, machen keinen so vertrauenswürdigen Eindruck wie solche, die noch eigene finanzielle Reserven haben.

Die Vorteile des Einzelunternehmens

Es gibt gute Gründe, warum sich so viele junge Gründer für ein Einzelunternehmen entscheiden. Wie bereits erwähnt, ist kein Eigenkapital notwendig, weshalb theoretisch jeder, der an Fremdkapital kommt, ein Einzelunternehmen gründen kann. Ein weiterer Vorteil ist die schnelle und einfache Gründung. Es müssen keine komplizierten Schritte getätigt werden. Einzelunternehmer, die ein Kleingewerbe anmelden, müssen sich zudem nicht ins Handelsregister eintragen lassen, wodurch weitere Vorschriften und Pflichten entfallen.

Die Nachteile des Einzelunternehmens

Die Gründung eines Einzelunternehmens hat jedoch auch Nachteile. Ein Nachteil ist die nicht beschränkte Haftung. Im Notfall muss der Gründer mit seinem gesamten privaten Vermögen haften. Der Unternehmer trägt allein das Risiko bei seinen Geschäften. Schon zu Beginn kann es zu Schwierigkeiten mit dem Einzelunternehmen kommen. Selbst wenn kein Mindestkapital vorgesehen ist, braucht es immer noch Fremdkapital. Die Möglichkeiten zur Finanzierung sind allerdings begrenzt, da Banken sich häufig nicht dem höheren Risiko aussetzen wollen.

Was gibt es bei den Steuern zu beachten?

Existenzgründer müssen berücksichtigen, dass sie zur Gewerbesteuer und Einkommenssteuer verpflichtet sind. Von der Gewerbesteuer befreit sind Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen. Die Einkommenssteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens und ist schon ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab welchem Einkünfte erzielt werden.

Ablauf der Gründung eines Einzelunternehmens

Zuerst müssen sich angehende Kaufmänner und Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt in der zuständigen Stadt melden und dort einen Gewerbeschein beantragen. Liegt der Gewerbeschein vor, ist das Finanzamt zu besuchen und über die Gründung des Gewerbes zu informieren. Gründer bekommen dort einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, durch welche ihnen eine Steuernummer zugeteilt wird. Als Kaufmann muss man sich zudem bei der Industrie- und Handelskammer registrieren lassen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Handwerker, welche sich bei der Handwerkskammer melden müssen. Bei Kleingewerbetreibenden ist die Eintragung ins Handelsregister freiwillig. Freiberufler müssen sich bei der, für sie zuständigen, Berufskammer melden. Wer vorhat, Mitarbeiter einzustellen kommt außerdem nicht umhin, sich auch bei der der Arbeitsagentur zu melden. Dort bekommen Unternehmer dann eine Betriebsnummer. Diese ist nötig, um zukünftige Mitarbeiter bei der Kranken- und Sozialversicherung anmelden zu können. Des Weiteren müssen Einzelunternehmer bei der Gründung die Berufsgenossenschaft kontaktieren. Die Berufsgenossenschaft ist für die Unfallversicherung zuständig. Die Unternehmer müssen sich natürlich auch selbst um ihre Versicherung kümmern und die Versicherung des Unternehmens kümmern.

 

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