Rechtsformen: So wählst du die passende Unternehmensform
Das Einzelunternehmen
In einem Einzelunternehmen ist eine Selbstständiger oder Freiberufler tätig, der keiner Ein-Personen-Gesellschaft, wie die Unternehmergesellschaft (UG), der GmbH oder der Aktiengesellschaft (AG) angehört. Die Rechtsform des Einzelunternehmens wird häufig von Gewerbetreibenden, Landwirten, Forstwirten oder Freiberuflern gewählt.
Inhaber des Unternehmens müssen mit ihrem gesamten Vermögen haften. Menschen, die ein Einzelunternehmen gründen, sind deshalb meistens finanziell gut abgesichert und erwarten keine hohen Verluste. Es ist weder ein beglaubigter Gesellschaftsvertrag noch Stammkapital vonnöten. Die Anmeldung eines Gewerbes kostet jedoch ungefähr 30 Euro. Eingetragene Kaufleute werden mit ihrem Einzelunternehmen ins Handelsregister aufgenommen. Dies ist für Unternehmer, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nicht der Fall.
Vorteile des Einzelunternehmens
Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen verlangt die Rechtsform Einzelunternehmen kein Stammkapital vom Gründer. Jeder ist berechtigt ein Einzelunternehmen aufzubauen. Ein anderer Vorteil eines Einzelunternehmens ist die Unabhängigkeit, da der Unternehmer allein agieren und Entscheidungen fällen kann. Was die Gewerbesteuer betrifft, so gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Im Falle eines Kleingewerbes gibt es noch weitere Vorteile. So sind die Formalitäten und Kosten für das Unternehmen sehr niedrig. Außerdem entfällt die Bilanzierungspflicht und genauso wird auf die doppelte Buchhaltung verzichtet.
Nachteile des Einzelunternehmens
Nachteile entstehen durch das große Risiko. Sollte das Unternehmen insolvent gehen, haftet der Inhaber oder die Inhaberin mit seinem oder ihrem ganzen privaten Vermögen. Der Einzelunternehmer übernimmt zudem ganz alleine die Verantwortung und auch die daraus resultierenden Konsequenzen für das Unternehmen, da Partner oder andere Gesellschafter fehlen. Es ist weniger wahrscheinlich, von Banken einen Kredit bewilligt zu kriegen, denn Einzelunternehmen bieten den Kreditinstituten weit weniger Sicherheit als andere Rechtsformen.
Die Personengesellschaft
Ab der Gründung eines Unternehmens mit zwei Gesellschaftern spricht man von einer Personengesellschaft, wenn es sich bei der Gesellschaft um einen Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen handelt. Obwohl die Personengesellschaft nicht als juristische Person auftritt, hat diese Gesellschaftsform einige Rechten und Pflichten, über die eigentlich nur die juristische Person verfügt. Unternehmer in einer Personengesellschaft haften für ihr gesamtes Vermögen. Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es bei der Kommanditgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.
GbR | Gesellschaft bürgerlichen Rechts |
OHG | Offene Handelsgesellschaft |
KG | Kommanditgesellschaft |
GmbH & Co. KG | |
Partnergesellschaft | Rechtsform für z.B. Freiberufler |
Andere Rechtsformen der Personengesellschaft stellen unter anderem die GbR, die OHG, die KG und die GmbH & Co. KG dar. So eine Rechtsform kommt vor allem für eine kleinere Gruppe von Unternehmer infrage, die jeweils das Risiko tragen können und sich nicht mit unnötig viel Bürokratie herumschlagen möchten.
Die GbR stellt die einfachste Rechtsform der Personengesellschaft dar. Sie kommt meist bei Gemeinschaftspraxen vor. Sie ist auch bei freiberuflichen Personen sehr angesehen, wobei auch die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) für Freiberufler, die sich zusammenschließen wollen, attraktiv ist. Alle Gesellschafter haben dabei die gleiche Befugnis der Geschäftsführung. Das heißt, dass Vertragsabschlüsse durch einen Gesellschafter nicht durch seine Kollegen widerrufen werden können.
Vorteile der Personengesellschaft
Die Personengesellschaft kann ganz ohne eigenes Startkapital gegründet werden. Hier liegt schon mal ein Vorteil gegenüber der Aktiengesellschaft vor. Ein anderer Vorteil gegenüber der anderen Gesellschaftsform besteht in der vereinfachten Bürokratie. Der Gesellschaftsvertrag kann formlos erstellt werden und mündliche Verträge werden akzeptiert.
Außerdem ist die Aufzeichnungspflicht bei einer Personengesellschaft nicht so streng geregelt wie bei einer Kapitalgesellschaft. Es genügt, wenn das Unternehmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen. Wie auch beim Einzelunternehmen gibt es bei der Rechtsform einer Personengesellschaft einen Freibetrag von 24.500 Euro bevor die Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
Nachteile der Personengesellschaft
Andererseits ist die Personengesellschaft risikoreicher für die Existenzgründer als eine AG. Wie bereits erwähnt, haften alle Gesellschafter uneingeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Außerdem werden die Gehälter der Unternehmer nicht als Betriebskosten angesehen.
Die Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die ein Unternehmensziel verfolgen und als Personen mit rechtlicher Selbstständigkeit agieren. Die Kapitalgesellschaft trägt dann als juristische Person Rechte und Pflichten, verfügt über ein eigenes Vermögen und kann vor Gericht anklagen oder angeklagt werden. Eine Ausnahme bezüglich der Mindestanzahl an Gesellschaftern besteht bei der Ein-Person-GmbH oder der Ein-Personen-UG.
GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
UG | Unternehmergesellschaft |
gGmbH | für gemeinnützige Vorhaben |
Ltd | Limited engl. Rechtsform |
AG | Aktiengesellschaft |
KGaA | Kommanditgesellschaft auf Aktien |
eG | eingetragene Genossenschaft |
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft wird eine Kapitaleinlage benötigt, die je nach Rechtsform unterschiedlich hoch ausfallen kann. Bei einer GmbH bedarf es eines Stammkapitals von 25.000 Euro, während für die Gründung einer Aktiengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft 50.000 Euro zur Verfügung stehen müssen.
Die Unternehmergesellschaft, auch Limited, kommt dem Existenzgründer weitaus günstiger. Diese Rechtsform verlangt ein Stammkapital von gerade mal einem Euro. Eine Kapitalgesellschaft hat erst dann Bestand, sobald der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beglaubigt und das Unternehmen ins Handelsregister aufgenommen wurde. Anders als es bei einer Personengesellschaft ist, übernehmen nicht alle Gesellschafter gleichermaßen die Verantwortung der Unternehmensführung. Stattdessen wird ein Geschäftsführer gewählt. Dabei kann es sich um einen Gesellschafter oder um eine dritte Person handeln.
Vorteile der Kapitalgesellschaft
Der größte Vorteil der Kapitalgesellschaft liegt in der beschränkten Haftung. Keiner der Gesellschafter muss um sein privates Vermögen bangen. Anteile können zudem gekauft und verkauft werden. Des Weiteren genießt die Kapitalgesellschaft ein hohes Ansehen.
Nachteile der Kapitalgesellschaft
Aus der beschränkten Haftung folgt aber auch ein Nachteil für das Unternehmen, denn Banken sind bei der Kreditvergabe an eine Kapitalgesellschaft skeptischer und genehmigen einen Kredit seltener als bei Personengesellschaften, bei denen schließlich jeder Gesellschafter die volle Rechnung tragen muss. Abgesehen davon ist der Aufwand für die Buchhaltung sehr groß, zumal strenge Vorgaben bezüglich der Veröffentlichung des Jahresabschlusses bestehen.
Der Artikel ist sehr interessant und übersichtlich.
Allerdings müsste man das Thema Freiberufler vom Einzelunternehmer schärfer trennen. So braucht ein Freiberufler keinen Gewerbeschein, dafür steht diese Form der Selbständigkeit nur bestimmten Berufsgruppen offen.
Bei der Sache einer Kreditwürdigkeit von Kapitalgesellschaften sollte man auch eher vorsichtig sein: eine UG bietet praktisch keine Sicherheiten und steht im Zweifel sehr viel schlechter da, als eine Personengesellschaft. Generell gilt: die UG wird häufig eher nicht so „ernsthaft“ wahrgenommen, weil sie ja noch so frisch und ohne großertige Kapitaldecke ist. Die UG ist m.E. eine eher schlechte Wahl, denn man kauft sich die formellen Anforderungen einer GmbH ein, muss, wenn die UG zur GmbH erwachsen ist, auch nochmals zum Notar und mit erheblichen Foigekosten rechnen, bekommt aber praktisch keine der Vorteile der Risikovermeidung.
Dennoch wird diese Rechtsform so gerne in Gründerberatungen angepriesen. Honi soit qui mal y pense.
Bei der Wahl der Rechtsform sollten m.E. Gründer auch immer den Aspekt bedenken, welche Folgekosten es hat, wenn ein Business nicht funktioniert. Die Abwicklung einer gescheiterten Kapitalgesellschaft ist weder einfach noch kostengünstig. Und es gibt nichts schlimmeres, als verlorenem Geld ncoh welches hinterher zu werfen, das man besser für einen Neustart brauchen könnte.
Daher denke ich, man sollte immer auch im Hinterkopf haben, dass man die Rechtsform immer wechseln kann. Man kann einen Versuchsballon als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft starten und dabei agil bleiben. Zeigt sich, dass die Business-Idee funktioniert, kann man das ganze auch später noch auf eine Kapitalgesellschaft ändern, vielleicht die kompletten Kosten und das Grund/Stammkapital direkt aus bereits realisierten Gewinnen bezahlen.