Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz und treffen Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz. Das Sozialgesetzbuch gibt die Bestellung der Sicherheitskraft für Unternehmen mit über 20 Beschäftigten vor.
Um die strengen Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmer Personal ausbilden lassen. Verschiedene Anbieter bilden zukünftige Sicherheitsfachkräfte aus und bereits befähigtes Sicherheitspersonal weiter. Die professionelle und anerkannte Schulung ist wichtig, damit ein Sicherheitsbeauftragter per Gesetz nicht zivil- oder strafrechtlich haftet oder wegen der Ausübung der übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt wird.
Ernennung des Sicherheitsbeauftragten
Der Unternehmer ernennt einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten, nach Absprache mit dem Betroffenen sowie dem Betriebs- und Personalrat. Außerdem muss der Firmeninhaber alle Beschäftigten über die Ernennung informieren und die Änderung im Firmenorganigramm ausweisen.
Die Ausübung der umfassenden Tätigkeiten eines Sicherheitsbeauftragten bedarf der ernannte Mitarbeiter entsprechende Expertise. Bei einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermitteln Fachkräfte zertifizierter Unternehmen Fähigkeiten und Fertigkeiten für den anspruchsvollen Beruf, beispielsweise Grundkenntnisse bei einer Erstschulung.
Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten
Personen, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, beteiligen sich an Seminaren zum Thema Arbeitsschutz- und Sicherheit. Während der Schulung bearbeiten angehende Sicherheitskräfte spezielle Aufgaben individuell. Für diesen Zweck integrieren Schulungsbetriebe webbasierte Einheiten und schließen die Veranstaltung mit einer Präsenzveranstaltung ab, durch die die Seminarteilnehmer das erlernte Wissen vertiefen und festigen sollen. Dieser Endteil der Schulung ist notwendig, da sich die Teilnehmer einen umfassenden Wissensschatz in vergleichsweise kurzer Zeit aneignen müssen.
Themengebiete der Erstschulung
In dem Kurs lernen angehende Sicherheitsbeauftragte ihre Stellung im Unternehmen und die zu erledigenden Aufgaben kennen, alles im gesetzlichen Rahmen des Arbeitsschutzes in Deutschland. Zudem inkludiert der Lehrgang zur Sicherheitsfachkraft die Rechte und Pflichten der Unfallversicherung sowie richtiges Verhalten bei Arbeitsunfällen und korrektes Einschätzen der Gefahrenquelle in Form einer Gefährdungsbeurteilung.
Darüber hinaus lernen Sie bei der Schulung erste Hilfe-Leistung, Brandschutz und fachgerechte Vorsorge zum Brandschutz sowie im Umgang mit Elektrotechnik und Gefahrstoffen. Als Sicherheitsbeauftragter verpflichten Sie sich zum Schutz des Personals eines Betriebes, darum gehört die Lehre zum Schutz bestimmter Körperregionen und die Verhütung psychischer Belastung am Arbeitsplatz zu den Lerninhalten.
Ihren erfolgreichen Abschluss der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten bescheinigt Ihnen der Lehrbetrieb mit einem Zertifikat. Anschließend obliegt Ihnen die Qualifizierung zur Formulierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Qualifizierung zum Anfertigen der Gefährdungsbeurteilung
Auf der Qualität der Gefährdungsbeurteilung basiert effizienter und dauerhafter Arbeits- und Gesundheitsschutz, laut Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung. Die Gesetze fordern Arbeitgeber zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung auf, jedoch übertragen diese die Aufgabe oft einem Sicherheitsbeauftragten, um die Anforderungen an die Beurteilung einzuhalten. Sie müssen die Bedingungen an eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung kennen und sich deswegen hochwertig schulen lassen.
Sicherheitsbeauftragte – Fortbildung
Schnelllebige Arbeitsprozesse und sich rasch ändernde Arbeitsbedingungen gehen mit rechtlichen Aktualisierungen einher, die auch Ihre Arbeit als Sicherheitsbeauftragten treffen. Sie müssen sich regelmäßig fort- und weiterbilden und sich fachlich informieren, um den Arbeitsschutz in Betriebsstätten ganzheitlich durchzuführen und zu gewährleisten. In Workshops vermittelt Ihnen versiertes Personal Wissen praxisnah und nach gültigen Richtlinien.