Selbstständig machen als Bestatter in Österreich
Sie tragen sich schon länger mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen im Bereich des Bestatters in Österreich? Hier erfahren Sie einige Dinge, die Ihnen dabei helfen können, Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Dieses Vorhaben unterliegt nicht der Gewerbeordnung. In Österreich finden sich vor allem freie Berufe im Bereich des Gesundheitswesens (inbegriffen der Beruf des Bestatters), in Technik, Wirtschaft und im juristischen Bereich.
Sie möchten sich selbstständig machen, dann sind Sie entweder nach dem Freiberuflich-Selbständigen Gesetz oder dem Sozialversicherungsgesetz versichert. Ein Gewerbeschein ist hierbei nicht nötig, jedoch die Meldung an das Finanzamt. Diese muss zwingend erfolgen. Das Finanzamt in Österreich ist auch die Behörde, die letztlich über Ihr Vorhaben entscheidet – ob es sich tatsächlich um einen Freien Beruf handelt.
Wenn Sie sich selbstständig machen als Bestatter in Österreich wie https://www.wiener-bestatter.at/ arbeiten sie selbständig und eigenverantwortlich. Ihnen obliegt es selbst, Kunden zu erhalten, zu werben.
Voraussetzung für einen solchen Freien Beruf sind entweder eine Ausbildung oder eine Qualifikation.
Sollten Sie sich also selbstständig machen ist hierfür eine wichtige Voraussetzung, dass Sie Ihren Berufssitz im Bundesland haben. Bei Freien Berufen, welche eine entsprechende Ausbildung voraussetzen, müssen nachgewiesen werden. Sollten Sie eine Ausbildung im Ausland absolviert haben, ist auch der entsprechende Nostrifikationsbescheid vorzulegen mit der Eintragung der positiv abgeschlossenen ergänzenden Ausbildung. Für EU-Bürger ist der Zulassungsbescheid für die Ausbildung ausreichend, im Gegensatz zu den Berufen im Gesundheitsdienst, welche ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung voraussetzt.
Weiterhin wichtig ist der Auszug aus dem Strafregister. Auch diesen muss hier ein Freiberufler vorlegen. Sie können ebenfalls von Begünstigungen rechnen bei einer Neugründung. Sollte es sich bei Ihnen um eine Neugründung handeln, muss diese entweder vom Gründerservice der Wirtschaftskammer oder von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft vorliegen. In diesem Fall müssen Sie weder Verwaltungsabgaben leisten, noch Stempelgebühren entrichten.
Es sind wenige Dinge, die beachtet werden müssen, wenn Sie sich selbstständig machen – als Freiberufler. Übrigens sind ebenfalls in Österreich auch Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter, Steuerberater und viele mehr Freiberufler.
Die Einkommenssituation in Österreich zeigt sich von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich. Es hat sich die Gruppe der neuen Selbständigen aus der Gruppe der Freiberufler in Österreich entwickelt.
Selbstständig machen bedeutet auch, dass Sie keinen Gewerbeschein benötigen und somit auf der Basis des Werkvertrages arbeiten. Ein Werkvertrag liegt laut Bürgerlichem Gesetzbuch dann vor, wenn Sie die Herstellung eines Werkes oder auch die Fertigstellung eines Projektes übernehmen gegen Entgelt. Neue Selbständige sind nicht weisungsgebunden und unabhängig vom Aufraggeber.
Bei dem Vorhaben, sich selbstständig zu machen, müssen Sie über eigene Räumlichkeiten und Betriebsmittel verfügen.
Ein paar Dinge, die es zu beachten gibt – dann steht Ihrer Selbständigkeit nichts mehr im Wege.