Selbstständig machen als Bodenleger

Maler, Estrichleger, Raumausstatter und Parkettleger bieten neben den Basisleistungen vielfältige Dienstleistungen rund um den Bodenbelag an. Damit können 20.000 Betriebe in Deutschland belastbare Faserplatten und Sitzbezüge, Laminatböden und Fertigparkett pflegen und verlegen.

Die Marktlage und Konkurrenz einschätzen

Der Markt ist schwer einzuschätzen, zumindest wegen der zahlreichen anderen Firmen, die mitunter als Bodenleger wie der https://www.wien-bodenleger.at/ tätig sind. Unternehmensgründer müssen umfangreiche Recherchen anstellen, um herauszufinden, wie eine Wettbewerbslandschaft in ihrer gewählten Position aussieht.

Eine Standortanalyse ist entscheidend, da sie letztendlich den Erfolg des Bodenaufbaus bestimmt. Nur wer nicht wettbewerbsfähig ist, kann von den guten Aufträgen profitieren.

Fachliche Voraussetzungen für als Bodenleger

Bodenleger müssen mit Sorgfalt arbeiten, da das Schneiden von Böden wie Teppichen oder Plastikplanen oder das Verlegen von Böden auf Treppen ein gutes Sehvermögen und eine gute Hand-Auge-Koordination erfordert. Außerdem gutes räumliches Vorstellungsvermögen und gute Körperstruktur.

Für die selbstständige Tätigkeit als Bodenleger ist keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation erforderlich. Dieses Gewerbe ist als Handwerksgewerbe einzustufen und in Anhang B § 2 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt.

Um in einem hart umkämpften Markt bestehen zu können, müssen Gründer mindestens über einen qualifizierten Bodenleger oder einen erfahrenen Handwerker verfügen. Am besten ist eine Tragschicht des Bodens oder eine Tragschicht aus Parkett. Die Meisterurkunde bescheinigt die Qualität des Unternehmens und ist die erste Anzeige, an der sich die Kunden orientieren.

Kosten für Gründung

Zur Ermittlung des benötigten Startkapitals ist ein Businessplan erforderlich. Gleichzeitig werden Bedürfnisse anhand des geplanten Leistungsumfangs berücksichtigt. Ein Businessplan eröffnet auch die Möglichkeit, Kredite und Zuschüsse zu erhalten.

Handwerkskammern, Bundesagentur für Arbeit und freiberufliche Gründerberater unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und der erforderlichen Anträge.

Kosten für Grundausstattung

Bodenleger arbeiten nur vor Ort beim Kunden, keine Werkstatt oder Lager und kein Werkzeug erforderlich. Daher reicht ein Startkapital von 20.000 Euro aus.

Bodenleger müssen mit ihrer Erfahrung überzeugen und deutlich machen, dass sie sich mit der Ästhetik nicht auskennen. Dies erreichen sie vor allem durch einen einheitlichen Look mit auffälligen Visitenkarten und Briefpapier. Dazu gehören auch handelsfreundliche Logos.

Damit alles harmoniert, sollten zukünftige Bodenleger eine Webdesigner oder eine Grafikagentur beauftragen, ein Corporate Design für ihr Unternehmen zu erstellen. Einige Agenturen bieten Gründern Sonderkonditionen mit sogenannten Starterpaketen, die eine Anschaffungsgebühr von mindestens 500 Euro voraussetzen.

Laufende Kosten für Versicherungen, Nebenkosten, Fahrzeug und Miete

Es kann mehrere Monate dauern, bis Sie Ihre erste Zahlung erhalten. Rund 2.500 Euro sollen aus Sicherheitsgründen innerhalb von sechs Monaten zur Verfügung stehen, damit das Unternehmen die Durststrecke überstehen kann.

Firmenfahrzeuge verursachen die höchsten Betriebskosten. An der Betriebskasse werden insbesondere Miete, Treibstoff, Steuern und Versicherungen bezahlt.

Alle Einwohner der Bundesrepublik sind grundsätzlich kranken- und krankenversicherungspflichtig. Dies ist jedoch keine Betriebsversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist optional, aber kein Geschäft ist ohne Geschäft. Für Bodenbeläge ist keine Inhaltsversicherung erforderlich, es sei denn, es ist wertvolles Inventar verfügbar. Die Betriebsversicherung kostet 30-50 Euro pro Monat.

Wenn der Bodenleger kein Lager oder keine Werkstatt hat, reichen 150-300 Euro monatlich für Telefon-, Strom- und Wasserrechnungen aus.

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