Selbstständig machen als Fliesenleger

Fliesen sind ein beliebter Baustoff, wenn es um die Verkleidung von Boden- und Wandflächen geht. Möchte man sich hier Selbstständig machen, dann braucht es eine sorgfältige Planung. Schließlich braucht man eine Vielzahl an Handwerkszeuge, um später überhaupt seine Leistungen anbieten zu können. Neben einem Grundbestand an Baumaterialien wie Fliesenkleber, gehören dazu auch die notwendigen Handwerkszeuge und Maschinen, für das Zuschneiden der Fliesen. Je nach Art und Stärke der Fliesen, kann es bei den Maschinen für den Zuschnitt, Unterschiede geben. Man denke hier von Naturstein bis hin zu Fliesen aus Keramik und wo die Oberfläche behandelt ist. Um Aufträge bearbeiten und seine Handwerksfirma verwalten zu können, braucht es natürlich auch eine kleine Büroausstattung. Natürlich ist das alles mit einem Investitionsbedarf verbunden. Diesen muss man planen, und das erfolgt in einem Geschäftskonzept, auch besser bekannt als Businesskonzept. Und genau dieser wird in einem solchen Konzept abgebildet. Abgebildet werden aber nicht nur Investitionen, sondern auch der generelle Finanzbedarf. Schließlich muss man gerade die Anfangszeit auch finanziell tragen können. Damit es nämlich sofort zu einem Auftrag kommt, ist in der Regel eher unwahrscheinlich. Zudem muss man auch bedenken bei der Planung, damit man Aufträge vorfinanzieren muss. Doch das ist nur ein Bestandteil, ein weiterer ist die Bestimmung von seinen Leistungen, die Festlegung der Region in der man seine Leistungen anbieten möchte bis hin zum Logo und der Werbung. Ein Businesskonzept ist mit einem Aufwand verbunden und erforder auch wissen. Hier können die Industrie- und Handelskammern, aber auch die Handwerkskammer weiterhelfen. Diese bieten nicht nur Existenzgründerseminare an, sondern sind auch bei der Erstellung von einem Konzept behilflich. Schließlich kann das Businesskonzept Grundlage sein, wenn es um einen Kredit geht. Hier wird eine jede Bank ein Businesskonzept fordern.

Selbstständig machen als Fliesenleger

Doch beim Selbstständig machen als Fliesenleger wie der https://www.wiener-fliesenleger.at/ muss man auch die rechtliche Seite berücksichtigen. Hier stellt sich die Frage, ob man sich überhaupt selbstständig machen darf. Von 2003 bis 2020 war der Fliesenleger von der Meisterpflicht befreit und kein Vollhandwerk mehr im Sinne der Handwerksordnung. Damit konnte sich jeder Selbstständig machen. Das ist seit 2020 nicht mehr der Fall. Heute muss man entweder eine abgeschlossene Meisterausbildung zum Fliesenleger haben oder die Regelungen aus der Altgesellenregelung erfüllen. Ansonsten ist eine Gründung nicht mehr möglich. Wenn dann nur mit Umwegen, wie die Anstellung von einem Fliesenlegermeister. Ob man die Anforderungen aus der Handwerksordnung erfüllt, dazu kann die Handwerkskammer Auskunft geben. Von dieser braucht man auch eine Handwerkerkarte und die Eintragung in die Handwerksrolle. Damit verbunden ist auch eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer. Wie man letztlich sehen kann, muss man einiges beachten.

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