Selbstständig machen als Parkettleger

Parkett ist ein Bodenbelag der aus Holz gefertigt ist. Das Aussehen vom Parkett dabei sehr unterschiedlich sein. Ob Stabparkett, Mosaikparkett, Parkettdiele oder aber auch Tafelparkett. Um nur ein paar der verschiedenen Arten beim Parkett zu nennen. Verlegt wird dieser von einem Parkettleger. Möchte man sich als Selbstständig machen als Parkettleger, dann braucht es hier umfassende handwerkliche Kenntnisse. Nicht nur wegen den verschiedenen Arten von Parkett, sondern auch hinsichtlich der Verlegung, der Pflege oder der Reparatur von einem Parkettboden. Die Leistungen von einem Parkettleger wie der https://www.wien-parkettleger.at/ können schließlich sehr verschieden sein. Und das ist auch beim Selbstständig machen als Parkettleger von Bedeutung. Schließlich muss man sich hier genau überlegen, was für Leistungen man anbieten möchte. Je umfassender diese sind, umso attraktiver kann man als Parkettleger für Kunden sein. Was für Leistungen man anbieten möchte, sollte Gegenstand von einem Businesskonzept sein. Bei einem solchen Konzept handelt es sich um eine Richtschnur. Hier werden nicht nur die Leistungen dargestellt, sondern auch Grundlagen wie zur Werbung oder aber auch zu den notwendigen Finanzen. Bei den Finanzen und der dazugehörigen Planung, muss man nicht nur Kosten für Investitionen, wie für Werkzeuge berücksichtigen, sondern auch die Kosten der Anfangszeit. Sei es für den Gründungsprozess, aber auch Sicherheiten die man braucht, wenn es um die Vorfinanzierung von Aufträgen geht. Hat man hier keine Kenntnisse, ist das nicht schlimm beim Selbstständig machen als Parkettleger. Schließlich bieten die Handwerkskammern Beratungen zur Gründung an. Diese sollte man nutzen, da man so Fehler vermeiden kann.

Selbstständig machen als Parkettleger

Überlegen muss man sich beim Selbstständig machen als Parkettleger aber auch andere Grundlagen, wie die Rechtsform vom Unternehmen. Ob einfaches Einzelunternehmen oder eine GmbH. Mit allen Rechtsformen sind Vor- und Nachteile verbunden, sei es Kosten oder aber auch Fragen wie das Haftungsrisiko. Wenn es um die Kosten geht, muss man beispielsweise alleine bei einer GmbH schon rund 25.000 Euro an Gründungskosten berücksichtigen. Hier kann man sich ebenfalls von der Handwerkskammer beraten lassen oder von einem Steuerberater. Rechtlich muss man auch noch anderes beim Selbstständig machen als Parkettleger beachten. Und das betrifft die Handwerksordnung. Seit 2020 kann man sich Selbstständig machen als Parkettleger nur dann, wenn man einen Meisterbrief hat. Ausnahme davon ist nur möglich, wenn man einen Gesellenbrief als Parkettleger hat und schon lange in diesem Beruf arbeitet. Dann wird in der Regel die Möglichkeit der Altgesellenregelung bestehen. Auskunft was hier möglich ist, kann die zuständige Handwerkskammer geben. Voraussetzung um sich Selbstständig machen als Parkettleger, ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Damit ist man auch Pflichtmitglied der Handwerkskammer. Beides ist mit Kosten verbunden, diese können sich je nach Handwerkskammer unterscheiden. Erst mit der Eintragung in die Handwerksrolle, ist die eigentliche Gründung beim Selbstständig machen als Parkettleger möglich. Erst dann kann man nämlich vor Ort beim Gewerbeamt, die eigentliche Gründung vornehmen mit der Ausstellung vom Gewerbeschein.

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