Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 – aus verschiedenen Gründen unverzichtbar
Täglich werden deutschlandweit Milliarden verschiedener elektrischer Betriebsmittel in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt. Je nach Anwendung sind damit erhebliche Risiken und Gefahren verbunden. Auch bei vielen Startups sind elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen oftmals ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsgrundlage. Mit der Verordnung DGUV 3 haben die Unfallkassen verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz formuliert, die nicht nur von Industriebetrieben erfüllt werden müssen. Auch öffentliche Einrichtungen, Facility Manager sowie mittelständische Gewerbe müssen die Vorschriften einhalten. Spezialisierte Unternehmen helfen mit entsprechenden Sicherheitsprüfungen dabei, den Vorgaben zu entsprechen.
Was sich hinter der DGUV V3 verbirgt
Der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), die mit der Unfallverhütungsvorschrift 3 die Prüfung von unter Spannung stehenden ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen regelt. Gemeinhin als DGUV V3 bezeichnet, verfolgt das Regelwerk das Ziel, die Betriebssicherheit solcher Anlagen zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung von Unfällen und Verletzungen von Personen, die an diesen Maschinen tätig sind. Aufgrund der ständig steigenden Zahl von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln wurde die Elektroprüfung ins Leben gerufen, die auch als DGUV V3-Prüfung bezeichnet wird.
Wer zu einer rechtskonformen Elektroprüfung berechtigt ist
Die elektrische Prüfung kann von einem externen oder einem betriebseigenen Prüfer durchgeführt werden. Nur eine Elektrofachkraft, die über eine mindestens einjährige Praxis im Prüfbereich verfügt und den erfolgreichen Abschluss eines DGUV V3-Prüferkurses nachweisen kann, darf die Elektroprüfung durchführen. Darüber hinaus ist der Prüfer verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Keiner der Prüfer ist hinsichtlich des E-Checks gegenüber dem Unternehmen weisungsgebunden. Das Unternehmen ist aber für die Beauftragung eines geeigneten und zertifizierten Prüfers verantwortlich.
Entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten, ist für viele Startups eine große Herausforderung und mit entsprechenden Kosten verbunden. Daher entscheiden sich viele aufstrebende Unternehmen für die Leistungen der E+Service+Check GmbH, die bereits seit 2010 elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen prüft. Das auf Elektroprüfungen spezialisierte Unternehmen ist bundesweit aktiv und bedient unter anderem Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, Produktions- und Industriebetriebe, öffentliche Einrichtungen, Büro- und Verwaltungsunternehmen, Facility Manager und sonstige mittelständische Gewerbe.
Interner vs. externer Prüfer – das ist zu beachten
Der größte Vorteil eines betriebseigenen Prüfers ist, dass die Fachkraft das Unternehmen wie seine Westentasche kennt. Allerdings kann angesichts der hohen Anforderungen selten eine qualifizierte Vertretung organisiert werden. Zudem müssen im Regelfall noch andere Aufgaben von dem Prüfer wahrgenommen werden, was das Zeitmanagement erschweren kann.
Für die Beauftragung eines Unternehmens wie die E+Service+Check GmbH spricht, dass jederzeit eine fachkundige Ersatzkraft zur Hand ist. Zudem können mehrere Pflichtprüfungen parallel vorgenommen werden. Dies spart neben Zeit auch viel Geld.
Unterschiede zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Hilfsmitteln
Bei der Elektroprüfung wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln unterschieden. Als „ortsfest“ gelten alle elektrischen Arbeitsmittel, die fest installiert sind und mehr als 23 kg wiegen. Von ihnen gehen geringere Risiken und Gefahren aus. Diese Betriebsart ist im Handwerk und in KMUs üblich. Die elektrischen Arbeitsmittel werden in der Regel von denselben Personen bedient und es findet kein Transport statt. Umgebungseinflüsse wirken nur lokal und immer gleich. Dies hat eine Minimierung der Risiken und Gefahren zur Folge. Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel werden in der Regel nur alle ein bis zwei Jahre einer DGUV V3-Prüfung unterzogen.
Elektrische Arbeitsmittel, die weniger als 23 kg wiegen, werden als „ortsveränderlich“ bezeichnet. Sie werden ständig von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz transportiert und bergen daher ein sehr hohes Gefährdungspotenzial. Das Bedienpersonal und die Umgebungseinflüsse wechseln ständig. Aufgrund der permanenten Ortsveränderung sind solche elektrische Arbeitsmittel permanenten Risiken und Gefahren und damit der E-Prüfung unterworfen. Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel müssen alle drei bis sechs Monate geprüft werden. Je höher das Gefährdungspotenzial, desto häufiger und umfangreicher sind die Prüfungen nach DGUV V3.