Steuerpflicht als Unternehmen – Welche Steuern man als Gründer kennen sollte
Als Gründer eines Unternehmens muss man sich mit wahnsinnig vielen Themen zeitgleich befassen. Dabei fallen weniger spannende Themen, wie die Steuer eines ist, gerne mal aus dem Blickfeld. Wer sich ernsthaft mit Gründung beschäftigt, weiß allerdings auch, wie wichtig es ist, sich über die verschiedenen Steuerformen zu informieren. Genau das leisten wir hier. Wir erklären die 5 wichtigsten Steuerformen für Gründer in der Reihenfolge, in der man ihnen typischer Weise begegnen wird. Diese sind die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer. Letztere ist in dieser Reihenfolge ein Sonderfall, da man ihr sowohl als allererstes, als auch als letztes begegnen kann.
1. Einkommensteuer
Mit dieser Steuerform werden die meisten Gründer bereits vor ihrer ersten Gründung konfrontiert. Das Einkommen, das natürliche Personen in Deutschland erhalten, ist oberhalb eines Freibetrags abgabenpflichtig. Im Jahr 2019 beträgt dieser Freibetrag 9.168,00€. Auf jeden Euro, den man darüber hinaus verdient, muss man Einkommensteuer zahlen. Der zu zahlende Satz liegt dabei, abhängig vom individuellen Einkommen, zwischen 14% (ab 9.168,00€) und 42% (ab etwa 54.000,00€). Verdient man im Jahr mehr als 260.000,00€, muss man 45% Einkommensteuer zahlen. Höher wird die Einkommensteuerlast dann nicht mehr, egal wie hoch das Einkommen steigt.
2. Körperschaftssteuer
Man nennt sie auch die „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“. Dementsprechend ist sie auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft zu entrichten. Um diese Steuer muss man sich als Gründer Gedanken machen, sobald das eigene Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Die Höhe der Steuer beträgt einheitlich 15% des zu versteuernden Einkommens. Auf diesen zu zahlenden Beitrag sind zusätzlich 5,5% Solidaritätszuschlag zu zahlen. Dementsprechend beträgt die gesamte Höhe bundesweit einheitlich 15,825%.
3. Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist, genauso wie die Körperschaftssteuer, ausschließlich auf Gewinne eines Unternehmens zu zahlen. Ihre tatsächliche Höhe hängt dabei vom Sitz des Unternehmens ab. Jede Gemeinde in Deutschland bestimmt einen eigenen Gewerbesteuerhebesatz, der die Höhe des Beitrags bestimmt. Der Hebesatz liegt zwischen 200% und 900%. Als Grundlage, worauf man den Hebesatz anwendet, gilt der Messbetrag (3,5% des Unternehmensgewinns). Abhängig vom Standort eines Unternehmens kann es also sein, dass auf einen Gewinn von 100.000€ zwischen 7.000€ und 31.500€ Steuern zu zahlen sind. Daher ist es enorm wichtig, an welchem Standort man sein Unternehmen gründet.
4. Lohnsteuer
Mit der Lohnsteuer machen die meisten Menschen nur als Angestellte Bekanntschaft. Sie ist eine Form der Einkommensteuer und wird direkt von einem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Als Gründer hat man also Berührung mit dieser Steuer, sobald man den ersten Angestellten beschäftigt. Bei der Höhe der Lohnsteuer, die man für einen Angestellten abführen muss, gelten zahlreiche Regelungen. Unter anderem muss man den individuellen Familienstand und unterschiedliche Freibeträge jedes Arbeitnehmers berücksichtigen.
5. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist zu zahlen, sobald ein Unternehmen Umsätze erwirtschaftet. Sie kann dementsprechend auch auf Ausgaben zu zahlen sein. Allerdings können sich Unternehmen, die Umsatzsteuer an andere Unternehmen bezahlt haben, diese vom Staat rückerstatten lassen. Das ist allerdings ein relativ kompliziertes Verfahren, weshalb es nur bei großen Unternehmen oder sehr finanzstarken Startups eine Rolle spielt. Die meisten Gründer werden zu Beginn den §19 des Umsatzsteuergesetzes nutzen. Dieser ermöglicht es Kleinunternehmern, ohne separate Abführung der Umsatzsteuer zu wirtschaften. Mit einer Form der Umsatzsteuer hat aber jeder bereits Bekanntschaft gemacht: Was im Endverbrauch meistens Mehrwertsteuer genannt wird, ist nichts anderes als die Umsatzsteuer, die auf den Endverbraucher umgelegt wird. Dementsprechend leicht lässt sich auch die Höhe bestimmen: Sie beträgt 19%.